Gilt ein übernommener Vertrag

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mide
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Gilt ein übernommener Vertrag

Beitrag von mide » 12.12.2016, 16:48

Hallo an alle,
Ich habe eine Frage zu folg. Fall:

Ich habe mit einem Internet Provider A einen Vertrag abgeschlossen.
Nach einem Jahr ist dieser bankrott gegangen und eine Firma B hat die Kunden übernommen. Daraufhin hat die Firma B mir ein Email mit einem neuen Vertrag, Kontodaten und dem Hinweis dass ich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt kündigen kann, geschickt.
Auf dieses Email habe ich gar nicht reagiert und das Geld einfach auf das neue Konto überwiesen. Der neue Internet Provider hat mir auch weiterhin schön brav das Internet zur Verfügung gestellt.

Ich möchte jetzt bei der Firma B aber das Internet kündigen und diese besteht auf eine 2 monatige Kündigungsfrist.
Können sie das verlangen obwohl ich nie einen Vertrag unterschrieben habe? Muss ich mich an diese 2 Monate halten?
Sie behaupten, dass sie die alten Verträge von der Firma A übernommen haben.

Danke



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 12.12.2016, 17:11

Da Sie einen neuen Vertragspartner mit vermutlich auch leicht geänderten vertraglichen Konditionen erhalten haben, wurde Ihnen das Recht auf Kündigung eingeräumt. Da Sie dieses Recht nicht wahr genommen haben, weiterhin die verlangte Gebühr (sogar auf das neue von der Firma gewünschte Konto) überwiesen und das zur Verfügung gestellte Internet -wie gewohnt- genutzt haben, kann geschlossen werden (§ 863 ABGB), dass Sie mit der Änderung des Vertrages und dem neuen Vertragspartner einverstanden waren, der Vertrag also sehr wohl unter neuen Bedingungen zu Stande kam und Sie meines Erachtens auch die vereinbarte Kündigungsfrist einhalten müssen.

Macht der Verbraucher von seinem Kündigungsrecht nach einer Änderung des Vertrages keinen Gebrauch, obwohl er von diesem Recht informiert wurde, wird angenommen, dass er mit den Änderungen des Vertrages einverstanden ist. Dies steht auch bestimmt in dem Schreiben, das Sie erhalten haben.

mide
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Beitrag von mide » 12.12.2016, 20:07

Vielen Dank für die rasche Antwort.

Der Vertrag gilt obwohl es eine vollkommen andere Firma ist?
Der Grund warum ich kündigen möchte, ist die Preiserhöhung bzw. die Änderung der Vertragsbedingungen. Gilt hier trotzdem die 2 monatige Kündigungsfrist?

Danke

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 12.12.2016, 21:09

Ja der Vertrag gilt, obwohl es jetzt eine andere Firma ist!

Sie waren mit der Vertragsänderung durch Ihr Stillschweigen und dem Überweisen des neuen Betrags auf das neue Konto einverstanden (konkludente Einwilligung nach § 863 ABGB). Das wird so gesehen.

Laut dem Schreiben der neuen Firma hätten Sie aufgrund der Änderung wesentlicher Vertragspunkte (Preis) die Möglichkeit gehabt in einer gewissen Zeit ohne Kündigungsfrist zu kündigen. Da Sie diese Zeit jedoch verstreichen ließen und bereitwillig den neuen Betrag auf das neue Konto eingezahlt haben, haben Sie sich konkludent mit den neuen Bedingungen und Preisen für einverstanden erklärt. Aus diesem Grund gilt für Sie nun auch die im neuen Vertrag kundgemachte Kündigungsfrist von 2 Monaten.

Ich weiß nicht, wie ich Ihnen das noch besser erklären könnte. Wenn Sie meinen vom Unternehmer ungerecht behandelt zu werden, verweise ich Sie auf den Konsumentenschutz.

MfG
lexlegis

mide
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Beitrag von mide » 13.12.2016, 11:00

Vielen Dank!
Sie haben das alles sehr gut erklärt.

Danke nochmals und einen schönen Tag

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