Wegerecht und keine Bauverhandlung
Verfasst: 11.12.2016, 18:49
Grüß Euch,
ich bewohne ein Haus mit einem Grundstück. Angrenzend zu diesem Grundstück habe ich noch Grundstück - dieses hat ein Wegerecht damit der Nachbaranrainer über diese Straße (Privatstrasse und somit kein öffntliches Gut) zum seinem Objekt kommt. Die Straße mit dem Wegerecht geht gleich neben dem Haus mit leichter Steigung vorbei (diese Straße zu verlegen wäre wegen dem Hang dahinter nicht möglich.
Der Besitzer der Liegenschaft wohnt dort nicht, sondern hat bzw. baut diese ehemalige Tischlerei um, um dort seine zwei Oldtimer zu reparieren. Es passiert des öfteren das gewisse Besucher oder er selbst hin und wieder schneller mit dem PKW vorbeifahren, was mich sehr stört. Auf dem Nachbargrundstück wurde auch eine große Fläche angeschüttet - in etwa 3 bis 4 Meter hoch), wodurch das Oberflächenwasser vom Hang nicht in der Wiese (welche vorher nicht angeschüttet war) sickert, sondern durch die Straße hinuter in Richtung Grundstück wo das Wegerecht besteht, rinnt. Es kommt, wenn es regnet immer viel Schotter mit und mein Kanal für das Oberflächenwasser wird dann von mir ausgeschaufelt damit das Wasser wieder abrinnen kann. Auf in die Wiese gelangt ein wenig Schotter. Des weiteren - warum wurde ich noch nie zu einer Bauverhandlung eingeladen, wenn der dort umbaut (was mir ja e egal ob dort jemand saniert oder nicht). Für meinen Gartenzaun gab es auch eine Bauverhandlung da er 2 Meter hoch ist. Das habe ich bei der Baubehörde eingereicht.
- Was kann ich gegen die Geschwindigkeit von den vorbeifahrenden PKW´s tun?
- Gilt beim Oberflächenwasser der § 364 AGBG oder was gibt es da für andere Möglichkeiten?
- Darf man das gleich, so hoch am Grundstück anschütten?
- Es gibt nur den einen Weg über mein Grundstück zu dieser Nachbarliegenschaft - das Wegerecht gibt es schon zig Jahrzente - Der neue Eigentümer hat die Liegenschaft vor 2 Jahren erworben - der alte Eigentümer war verstorben und die Kinder nutzten es die letzten 20 Jahre nicht, das baufällige Gebäude - kann ich das Wegerecht durch einen guten Anwalt streichen lassen, falls es zu keiner gemäßtigen Geschwindigkeitsminimierung kommt usw.
- Muss die Straße von Wegerechtbenutzer mitsaniert werden oder gereinigt werden, wenn diese mit Schotter verschmutzt wird oder solche Wasserrinnen entstehen.
Danke Vorweg für Eure Hilfe
ich bewohne ein Haus mit einem Grundstück. Angrenzend zu diesem Grundstück habe ich noch Grundstück - dieses hat ein Wegerecht damit der Nachbaranrainer über diese Straße (Privatstrasse und somit kein öffntliches Gut) zum seinem Objekt kommt. Die Straße mit dem Wegerecht geht gleich neben dem Haus mit leichter Steigung vorbei (diese Straße zu verlegen wäre wegen dem Hang dahinter nicht möglich.
Der Besitzer der Liegenschaft wohnt dort nicht, sondern hat bzw. baut diese ehemalige Tischlerei um, um dort seine zwei Oldtimer zu reparieren. Es passiert des öfteren das gewisse Besucher oder er selbst hin und wieder schneller mit dem PKW vorbeifahren, was mich sehr stört. Auf dem Nachbargrundstück wurde auch eine große Fläche angeschüttet - in etwa 3 bis 4 Meter hoch), wodurch das Oberflächenwasser vom Hang nicht in der Wiese (welche vorher nicht angeschüttet war) sickert, sondern durch die Straße hinuter in Richtung Grundstück wo das Wegerecht besteht, rinnt. Es kommt, wenn es regnet immer viel Schotter mit und mein Kanal für das Oberflächenwasser wird dann von mir ausgeschaufelt damit das Wasser wieder abrinnen kann. Auf in die Wiese gelangt ein wenig Schotter. Des weiteren - warum wurde ich noch nie zu einer Bauverhandlung eingeladen, wenn der dort umbaut (was mir ja e egal ob dort jemand saniert oder nicht). Für meinen Gartenzaun gab es auch eine Bauverhandlung da er 2 Meter hoch ist. Das habe ich bei der Baubehörde eingereicht.
- Was kann ich gegen die Geschwindigkeit von den vorbeifahrenden PKW´s tun?
- Gilt beim Oberflächenwasser der § 364 AGBG oder was gibt es da für andere Möglichkeiten?
- Darf man das gleich, so hoch am Grundstück anschütten?
- Es gibt nur den einen Weg über mein Grundstück zu dieser Nachbarliegenschaft - das Wegerecht gibt es schon zig Jahrzente - Der neue Eigentümer hat die Liegenschaft vor 2 Jahren erworben - der alte Eigentümer war verstorben und die Kinder nutzten es die letzten 20 Jahre nicht, das baufällige Gebäude - kann ich das Wegerecht durch einen guten Anwalt streichen lassen, falls es zu keiner gemäßtigen Geschwindigkeitsminimierung kommt usw.
- Muss die Straße von Wegerechtbenutzer mitsaniert werden oder gereinigt werden, wenn diese mit Schotter verschmutzt wird oder solche Wasserrinnen entstehen.
Danke Vorweg für Eure Hilfe