Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
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Langstrumpf
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- Registriert: 14.12.2009, 19:33
Beitrag
von Langstrumpf » 08.12.2016, 18:34
Hallo!
Ich hätte eine Frage, zu der ich nirgendwo eine Antwort finde:
Ist es in Österreich rechtlich erlaubt den (Haupt-)Wohnsitz an einem Grundstück zu haben (Bergbauernhof) zu dem eine Forststraße führt, und kein Güterweg wie normalerweise der Fall? Sprich: kann man überhaupt irgendwo wohnen, zu dem kein Güterweg sondern eine Forststraße führt?
Bin für jeden Hinweis dankbar!
Lieben Gruß

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Manannan
- Beiträge: 1447
- Registriert: 28.09.2012, 11:08
Beitrag
von Manannan » 08.12.2016, 18:52
Wenn eine entsprechende Servitut (Geh- und Fahrtrecht) eingetragen ist. Schließlich muss der Eigentümer des Bergbauernhofes auch sein Eigentum nutzen können. Notfalls wäre das sogar über das NotwegeG erstreitbar.
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Das_Pseudonym
- Beiträge: 725
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von Das_Pseudonym » 10.12.2016, 19:01
Zu den Thema hat es bereits Sendungen im ORF gegeben bei Bürgeranwalt oder Schauplatz Gericht.
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