Urheberrecht und englisches Recht
Verfasst: 22.11.2016, 21:53
Guten Abend,
ich bin neu hier und habe eine Frage, die ich nicht begreife. Eine englische Bibliothek besitzt ein Manuskript eines Österreichers, der vor 1945 in Wien gestorben ist. Nun wollte ich eine Publikationserlaubnis erwirken, doch die Bibliothek verweist mich darauf, dass nach geltendem Recht in UK unveröffentlichte Werke bekannter Verfasser die vor 1969 gestorben sind, bis 2039 im Copyright sind und sie deswegen einer Veröffentlichung nicht zustimmen können.
Nun meine Frage: Ist es richtig, dass dafür das Gesetz von England zum Zug kommt, oder ist es eine Frage, wo ich das veröffentlichen würde? Also beispielsweise in Österreich, wo die 70+1 Jahre bereits abgelaufen sind?
Vielen Dank!
Martin
ich bin neu hier und habe eine Frage, die ich nicht begreife. Eine englische Bibliothek besitzt ein Manuskript eines Österreichers, der vor 1945 in Wien gestorben ist. Nun wollte ich eine Publikationserlaubnis erwirken, doch die Bibliothek verweist mich darauf, dass nach geltendem Recht in UK unveröffentlichte Werke bekannter Verfasser die vor 1969 gestorben sind, bis 2039 im Copyright sind und sie deswegen einer Veröffentlichung nicht zustimmen können.
Nun meine Frage: Ist es richtig, dass dafür das Gesetz von England zum Zug kommt, oder ist es eine Frage, wo ich das veröffentlichen würde? Also beispielsweise in Österreich, wo die 70+1 Jahre bereits abgelaufen sind?
Vielen Dank!
Martin