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Pfandrecht Mietkaution

Verfasst: 15.11.2016, 13:23
von GOWA
Fall:\r\nDer Vermieter und der Mieter eines EFH (Kein MRG) unterscheiben einen Mietvertrag bei dem eine Kaution vereinbart wird. Der Mieter überweist mittels Internet auf das Girokonto des Vermieters einen Eurobetrag mit dem Hinweis \"Miete und Kaution\". Da das Pfandrecht einem Typenzwang von Titel und Modus unterliegt ist meine Frage ob hier ein rechtsgültiges Pfandrecht - Faustpfand - entstanden ist. Auf das Girokonto haben weiterhin der Schuldner der Kaution und eine Reihe weiterer Personen der Bank Zugriff. Ist die Einräumung der ausschließlichen Gewahrsame des Kautionsgläubigers rechtsgültig entstanden.\r\nBitte um ihre Rechtsansicht, da es dazu noch keine Rechtsprechung gibt.\r\nmfg\r\nWalter Hubert Gostner w.gostner@tsn.at

Verfasst: 16.11.2016, 14:48
von MG
mM nach ist das kein Fall eines Pfandrechtes, sondern der Vermieter erwirbt Eigentum am -vermischten- Geld und ist (nur) zur Rückzahlung des Betrages gemäß der Vereinbarung verpflichtet. Der Mieter hat umgekehrt eine Forderung in Entsprechung der Vereinbarung gegenüber dem Vermieter.

Der Kautionsbetrag am Girokonto des Vermieters ist daher auch weder der Exekution (gegen den Vermieter) entzogen, noch konkursfest.