Untertauchen durch Namensänderung?

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Gretchen82
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Untertauchen durch Namensänderung?

Beitrag von Gretchen82 » 15.11.2016, 08:15

Wie findet man eine Person, die ihren Nachnamen hat ändern lassen (durch Heirat bzw. gibt es auch die Möglichkeit, den Nachnamen ohne Angabe von Gründen zu ändern), wenn man diese Person verklagen will? Adresse unbekannt, es sind keine Bekannten vorhanden, die Auskunft geben könnten. Hat jemand eine Idee???



Gretchen82
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Beziehungsweise ...

Beitrag von Gretchen82 » 15.11.2016, 08:52

... könnte man die Person bei der Polizei anzeigen, wenn es um etwas Strafrechtliches ginge? Und findet die Polizei die Person dann?

juristischerratundtat
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Beitrag von juristischerratundtat » 15.11.2016, 15:30

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ja, das findet die Polizei wenn Sie eine Anzeige erstatten und nur einen früheren Namen wissen. Insbesondere wenn Sie angeben, dass der Name geändert wurde.

Haben Sie noch Fragen?

MfG

Gretchen82
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Danke!

Beitrag von Gretchen82 » 15.11.2016, 15:36

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Was ist aber nun, wenn es sich bei der "verschollenen" Person um einen nahen Verwandten handelt? Dann ist ja meines Wissens keine Strafanzeige möglich, sondern nur eine Privatklage. Wie sieht es dann mit dem Auffinden der Person aus? Beim Vergehen handelt es sich übrigens um Veruntreuung von Geld.

juristischerratundtat
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Beitrag von juristischerratundtat » 16.11.2016, 17:07

Sehr geehrte Fragestellerin,

Auch Familienmitglieder können natürlich angezeigt werden und ermittelt die Polizei "ganz normal".
Privatanklagedelikte sind einige wenige Ausnahmetatbestände im Strafrecht die von der Polizei und Staatsanwaltschaft nicht von sich selbst aus verfolgt werden sondern erst wenn jemand sie zur Anzeige bringt.

Hier liegt zwar grundsätzlich kein Privatanklagedelikt vor, da es aber womöglich im Familienkreis begangen wurde, kann es zu dazu kommen, dass das so behandelt wird. Geregelt ist das in § 166 StGB. Voraussetzung ist aber das Zusammenleben im Haushalt mit dem Geschädigten, also Ihnen.

Selbst wenn es erforderlich ist, dass eine Privatanklage gemacht wird ändert das nichts an der Möglichkeit der Polizei jemanden ausfindig zu machen.

Haben Sie noch Fragen dazu?
Sie können mich sonst auch unter juristischerratundtat@gmail.com erreichen wenn Sie noch Fragen haben.

MfG

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