Liebe Forumsmitglieder!
Eine Liegenschaft zwei Eigentümer mit einer 1/4 Anteil, der andere 3/4 Anteil. Wie kann das Grundstück genutzt werden ohne das es zu Streitigkeiten kommt und ist es legal einen Benützungsvertrag aufzusetzen?
Vielen Dank.
lg
Eigentümergemeinschaft
Es ist nicht nur legal, sondern auch dringend zu empfehlen, dass Sie entweder eine Benützungsregelung (§ 828 ABGB) abschließen UND im Grundbuch anmerken lassen, oder aber an den zu errichtenden Bauwerken Wohnungseigentum begründen.
In beiden Fällen sollten Sie professionelle Beratung und Betreuung in Anspruch nehmen.
mfG
RA Michael Gruner
www.grupo.at
In beiden Fällen sollten Sie professionelle Beratung und Betreuung in Anspruch nehmen.
mfG
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