Anrufung beim EUGH
Verfasst: 07.11.2016, 14:23
Ich erlaube mir nachstehende Fragen zu stellen:
Wenn man ein Verfahren beim EUGH einbringen will muss man vorher alle Instanzen sprich bis zum OGH bzw. Verwaltungsgerichtshof durlaufen ?
Kann man selbst als Laie das Verfahren beim EUGH einbringen oder besteht Anwaltspflicht ?
Wenn in Österreich das Verfahren bereits abgehandelt ist, muss man auf Einspruchsfristen achten oder kann man auch später den EUGH "anrufen" ?
Bitte um detaillierte Antworten.
Recht herzlichen Dank
Wenn man ein Verfahren beim EUGH einbringen will muss man vorher alle Instanzen sprich bis zum OGH bzw. Verwaltungsgerichtshof durlaufen ?
Kann man selbst als Laie das Verfahren beim EUGH einbringen oder besteht Anwaltspflicht ?
Wenn in Österreich das Verfahren bereits abgehandelt ist, muss man auf Einspruchsfristen achten oder kann man auch später den EUGH "anrufen" ?
Bitte um detaillierte Antworten.
Recht herzlichen Dank