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Anrufung beim EUGH

Verfasst: 07.11.2016, 14:23
von Eigenbau
Ich erlaube mir nachstehende Fragen zu stellen:

Wenn man ein Verfahren beim EUGH einbringen will muss man vorher alle Instanzen sprich bis zum OGH bzw. Verwaltungsgerichtshof durlaufen ?

Kann man selbst als Laie das Verfahren beim EUGH einbringen oder besteht Anwaltspflicht ?

Wenn in Österreich das Verfahren bereits abgehandelt ist, muss man auf Einspruchsfristen achten oder kann man auch später den EUGH "anrufen" ?

Bitte um detaillierte Antworten.

Recht herzlichen Dank

Verfasst: 07.11.2016, 18:21
von MG
Es ist relativ unwahrscheinlich, dass Ihnen in rechtlicher Hinsicht ein direktes Klagerecht beim EuGH zukommt.

Zur Info z.B. auf die Schnelle:

http://www.eu-koordination.de/meine-eu- ... en?start=5

Vielleicht können Sie ja in Schlagworten umreissen, welches Thema es betreffen soll und wo Sie gerade im derzeitigen Verfahren stehen.

Vielleicht klärt aber die obige Info ohnedies schon alles.