Seite 1 von 1

Dringende Hilfe bei Fall

Verfasst: 01.11.2016, 10:49
von Julia Kalender
Für mein Studium muss ich folgenden Fall klären und benötige dabei eure Hilfe.

Fall:

Der Kunstsammler A (kein Unternehmer) interessiert sich für ein von B (Unternehmer) angebotenes Gemälde. B, der weiß, dass dieses eine Fälschung mit einem Wert von höchstens € 1000 ist, bringt A durch seine Beteuerung, das Bild sei echt und unter Kennern mindestens 300.000 € wert, dazu, es gegen ein Original des A im Wert von 250.000 € einzutauschen. In den von B vorgelegten AGB steht unter der Überschrift Anfechtungsausschluss: „Die Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums und Verkürzung über die Hälfte ist ausgeschlossen.“ Kurz nach Übergabe der Bilder erkennt A seinen Irrtum.

Meine Fragen lauten: Wie ist die Rechtslage? Wurden die AGB Vertragsinhalt? Was wäre anders, wenn A Unternehmer wäre und er es für sein Kunsthandelgeschäft kaufen würde?

Danke für eure Hilfe!

Verfasst: 01.11.2016, 11:13
von lexlegis
So im Groben:

A kein Unternehmer

Tauschvertrag gemäß §§ 861, 1045 ABGB.

Ausschluss der laesio enormis ist gemäß § 935 ABGB ungültig, es sei denn A hat aus Affektionsinteresse heraus gehandelt und wusste den wahren Wert des Gemäldes.

Ist laut SV nicht der Fall; daher: Anfechtung gemäß § 934 ABGB möglich; B kann den Vertrag aber aufrecht erhalten, wenn er Ausgleichszahlungen leistet.

A ist kein Unternehmer und fungiert als Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG. Gemäß § 6 Abs 1 Z 14 KSchG ist der Ausschluss wegen Irrtums ebenso ungültig. AGB sind somit teilnichtig.

A Unternehmer

Ausschluss der laesio enormis gemäß § 351 UGB gültig.

Ausschluss von Anfechtungsmöglichkeit wegen Irrtums aufgrund dispositiven Charakters des § 871 ABGB (anders bei § 6 Abs 1 Z 14 KSchG, der gemäß § 2 Abs 2 KSchG zwingenden Charakter hat) gültig.

Gewährleistungsmöglichkeit eher keine, da weder ein Sach- noch ein Rechtsmangel vorliegt.

Verfasst: 01.11.2016, 19:42
von Manannan
Falllösungsforum für faule Studentinnen und Studenten?