Dringende Hilfe bei Fall
Verfasst: 01.11.2016, 10:49
Für mein Studium muss ich folgenden Fall klären und benötige dabei eure Hilfe.
Fall:
Der Kunstsammler A (kein Unternehmer) interessiert sich für ein von B (Unternehmer) angebotenes Gemälde. B, der weiß, dass dieses eine Fälschung mit einem Wert von höchstens € 1000 ist, bringt A durch seine Beteuerung, das Bild sei echt und unter Kennern mindestens 300.000 € wert, dazu, es gegen ein Original des A im Wert von 250.000 € einzutauschen. In den von B vorgelegten AGB steht unter der Überschrift Anfechtungsausschluss: „Die Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums und Verkürzung über die Hälfte ist ausgeschlossen.“ Kurz nach Übergabe der Bilder erkennt A seinen Irrtum.
Meine Fragen lauten: Wie ist die Rechtslage? Wurden die AGB Vertragsinhalt? Was wäre anders, wenn A Unternehmer wäre und er es für sein Kunsthandelgeschäft kaufen würde?
Danke für eure Hilfe!
Fall:
Der Kunstsammler A (kein Unternehmer) interessiert sich für ein von B (Unternehmer) angebotenes Gemälde. B, der weiß, dass dieses eine Fälschung mit einem Wert von höchstens € 1000 ist, bringt A durch seine Beteuerung, das Bild sei echt und unter Kennern mindestens 300.000 € wert, dazu, es gegen ein Original des A im Wert von 250.000 € einzutauschen. In den von B vorgelegten AGB steht unter der Überschrift Anfechtungsausschluss: „Die Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums und Verkürzung über die Hälfte ist ausgeschlossen.“ Kurz nach Übergabe der Bilder erkennt A seinen Irrtum.
Meine Fragen lauten: Wie ist die Rechtslage? Wurden die AGB Vertragsinhalt? Was wäre anders, wenn A Unternehmer wäre und er es für sein Kunsthandelgeschäft kaufen würde?
Danke für eure Hilfe!