Mündlicher Vertrag
Verfasst: 27.02.2006, 09:31
Hallo!
Ich habe folgendes Problem:
Ich habe eine Genossenschaftswohnung gekündigt.
Der Nachmieter hat mit seiner Frau die Wohnung besichtigt, als ich noch Mieter war.
Jetzt ruft mich die Genossenschaft an und meint: "Wir haben laut ihrer Vereinbarung mit dem Nachmieter einen Maler beauftragt, der die Wohnung neu ausgemalt hat. Die Kosten dafür betragen 2300 Euro." Ich habe jedoch nie mit dem Nachmieter vereinbart, dass er einen Maler beauftragen kann/soll. In meinem Mietvertrag steht auch nicht, dass ich die Wohnung neu ausgemalt übergeben muss. Es gab sogar ein Übergabeprotokoll in dem ich die Wohnung im nicht ausgemalten Zustand übergeben habe. Die Genossenschaft beruft sich jedoch auf einen (nie stattgefundenen) mündlichen Vertrag mit dem Nachmieter. Seine Frau ist übrigens "Zeugin" dieses Vertrages.
Inwiefern hat die Genossenschaft die Möglichkeit dieses Geld jetzt von mir einzufordern?
Danke für eure Ratschläge.
Grüße
Christian
Ich habe folgendes Problem:
Ich habe eine Genossenschaftswohnung gekündigt.
Der Nachmieter hat mit seiner Frau die Wohnung besichtigt, als ich noch Mieter war.
Jetzt ruft mich die Genossenschaft an und meint: "Wir haben laut ihrer Vereinbarung mit dem Nachmieter einen Maler beauftragt, der die Wohnung neu ausgemalt hat. Die Kosten dafür betragen 2300 Euro." Ich habe jedoch nie mit dem Nachmieter vereinbart, dass er einen Maler beauftragen kann/soll. In meinem Mietvertrag steht auch nicht, dass ich die Wohnung neu ausgemalt übergeben muss. Es gab sogar ein Übergabeprotokoll in dem ich die Wohnung im nicht ausgemalten Zustand übergeben habe. Die Genossenschaft beruft sich jedoch auf einen (nie stattgefundenen) mündlichen Vertrag mit dem Nachmieter. Seine Frau ist übrigens "Zeugin" dieses Vertrages.
Inwiefern hat die Genossenschaft die Möglichkeit dieses Geld jetzt von mir einzufordern?
Danke für eure Ratschläge.
Grüße
Christian