Eigentumswohnung - Sanierungsonderzahlung
Verfasst: 27.10.2016, 19:38
Guten Abend!
Ich habe einen Frage zum Wohneigentum. Wir (meine Partnerin und ich) wohnen in einem Mehrfamilienhaus aus den 80ziger Jahren. Ausgehend von einer Fenstersanierung wurde nun durch Eigentümerbeschluss eine Vollsanierung in Höhe von 1,2 Mio Euro durchgeführt werden.
Nun sind die Rücklagen der letzten Jahre nicht so, wie man sich das vorstellt und es muss eine Sonderzahlung erfolgen und eine Kreditaufnahme bei einer Bank. Zur Zeit läuft immer noch die Ausschreibung und wir wissen alle immer noch nicht, was genau eingebaut wird, wie das Haus danach aussieht. Die Kostenaufstellung basiert zur Zeit nur auf Kostenvoranschlägen. Ein Teil der Eigentümer hat schon diese Sonderzahlung überwiesen und einige nicht. Das Bauvorhaben soll erst im kommenden Jahr starten.
Nun zu meiner Frage. Wir sind mehrfach ohne Datum zur Zahlung unserer Sonderzahlung aufgefordert worden. Niemals wurde ein Datum vermerkt. Heute bekamen wir ein Schreiben, mit dem Hinweis, dass die Sonderzahlung innerhalb der kommenden 4 Tage zu zahlen ist.
Ist das rechtens bzw. darf der Verwalter bevor überhaupt alle Punkte der Sanierung vergeben und abgestimmt sind diese Zahlung einfordern?
Was passiert, wenn ich mich weiterhin gegen die Sonderzahlung weigere und erst im kommenden Jahr diese Summe überweise.
Vielen Dank für die Hilfe.
Carsten
Ich habe einen Frage zum Wohneigentum. Wir (meine Partnerin und ich) wohnen in einem Mehrfamilienhaus aus den 80ziger Jahren. Ausgehend von einer Fenstersanierung wurde nun durch Eigentümerbeschluss eine Vollsanierung in Höhe von 1,2 Mio Euro durchgeführt werden.
Nun sind die Rücklagen der letzten Jahre nicht so, wie man sich das vorstellt und es muss eine Sonderzahlung erfolgen und eine Kreditaufnahme bei einer Bank. Zur Zeit läuft immer noch die Ausschreibung und wir wissen alle immer noch nicht, was genau eingebaut wird, wie das Haus danach aussieht. Die Kostenaufstellung basiert zur Zeit nur auf Kostenvoranschlägen. Ein Teil der Eigentümer hat schon diese Sonderzahlung überwiesen und einige nicht. Das Bauvorhaben soll erst im kommenden Jahr starten.
Nun zu meiner Frage. Wir sind mehrfach ohne Datum zur Zahlung unserer Sonderzahlung aufgefordert worden. Niemals wurde ein Datum vermerkt. Heute bekamen wir ein Schreiben, mit dem Hinweis, dass die Sonderzahlung innerhalb der kommenden 4 Tage zu zahlen ist.
Ist das rechtens bzw. darf der Verwalter bevor überhaupt alle Punkte der Sanierung vergeben und abgestimmt sind diese Zahlung einfordern?
Was passiert, wenn ich mich weiterhin gegen die Sonderzahlung weigere und erst im kommenden Jahr diese Summe überweise.
Vielen Dank für die Hilfe.
Carsten