Erbverzicht unter Druck

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Alice3
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Erbverzicht unter Druck

Beitrag von Alice3 » 20.10.2016, 18:07

hat sich erledigt.
Zuletzt geändert von Alice3 am 07.11.2016, 18:35, insgesamt 1-mal geändert.



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 22.10.2016, 14:38

Guten Tag!

Gemäß §§ 551 iVm § 767 Abs 1 ABGB haben Sie schlechte Karten, wenn Sie mittels eines Notariatsaktes auf Ihr Erbrecht gegenüber dem Erblasser verzichtet haben.

Haben Sie in Bezug auf den Nachlass beider Elternteile verzichtet?

Alice3
Beiträge: 9
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Beitrag von Alice3 » 22.10.2016, 15:00

lexlegis hat geschrieben:Guten Tag!

Gemäß §§ 551 iVm § 767 Abs 1 ABGB haben Sie schlechte Karten, wenn Sie mittels eines Notariatsaktes auf Ihr Erbrecht gegenüber dem Erblasser verzichtet haben.

Haben Sie in Bezug auf den Nachlass beider Elternteile verzichtet?
Ich muss das prüfen lassen und einen eventuellen Einspruch des Erbverzichts ebenso. Man hört doch immer, dass man solche Kurzschlusshandlungen beeinspruchen kann??

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 22.10.2016, 15:57

Haben Sie den Verzicht nicht gelesen?!

Wenn Sie erst prüfen müssen ob der Verzicht für das Erbe beider Elternteile gedacht war, dann kommt mir dieser Gedanke irgendwie.

Sicher können Sie es beanstanden (mangelnde Einwilligung nach § 869 ABGB). Die Fakten, nämlich, dass sie den notariell beglaubigten Erbverzicht unterzeichnet haben, sprechen jedoch gegen Sie. Das Fehlen einer gültigen Einwilligung aufgrund von Druck und Angst oder Ähnliches müssten Sie beweisen.

Viel Erfolg

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
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Beitrag von Hubert Neubauer » 23.10.2016, 20:10

War es ein Notariatsakt? Wenn nein, dann wäre der Verzicht ungültig.

Wenn ja, wird es wohl sehr schwer sein nachzuweisen, dass man nicht wusste was man unterschreibt. Der Notar muss den gesamten Notariatsakt vor der Unterfertigung verlesen und sich vergewissern, dass die Leute wissen, was sie hier unterschreiben. Kein Notar wird wohl sagen, dass er diese Pflicht nicht vorgenommen hat.

Alice3
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Beitrag von Alice3 » 23.10.2016, 22:38

Hubert Neubauer hat geschrieben:War es ein Notariatsakt? Wenn nein, dann wäre der Verzicht ungültig.

Wenn ja, wird es wohl sehr schwer sein nachzuweisen, dass man nicht wusste was man unterschreibt. Der Notar muss den gesamten Notariatsakt vor der Unterfertigung verlesen und sich vergewissern, dass die Leute wissen, was sie hier unterschreiben. Kein Notar wird wohl sagen, dass er diese Pflicht nicht vorgenommen hat.
Ich war unter Druck gesetzt worden, bin nicht allein beim Notar gesessen. Der Notar hat das sehr wohl gesehen.
Danke für die Tips - ich werde einen Rechtsanwalt aufsuchen und alle Möglichkeiten prüfen lassen.

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
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Beitrag von Hubert Neubauer » 23.10.2016, 22:41

Sie könnten den Notariatsakt nur anfechten wenn sie List oder Zwang nachweisen könnten. Davon gehe ich jedoch nach dem geschilderten Sachverhalt nicht aus.

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