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Mehrheitsbeschluss in Eigentümergemeinschaft

Verfasst: 12.10.2016, 20:37
von smartonis
Liebe Forumsmitglieder!

könnt ihr mir bei folgendem Fall helfen?

In einem Mehrparteienhaus kommt der Einbau eines Personenaufzuges zur Abstimmung. Die Mehrheit der Eigentümer spricht sich für den Einbau aus. Da innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist kein Antrag auf Anfechtung des Beschlusses eingebracht wird, wird der Beschluss rechtskräftig.

Nun fordern jene, die sich gegen den Aufzug aussprechen, eine erneute Abstimmung, und zwar darüber, ob der Beschluss widerrufen werden soll oder nicht. Sie beziehen sich dabei darauf, dass bei einem Anteil von 25% der Eigentümer ein geforderter Tagesordnungspunkt zur Abstimmung gebracht werden muss.

Ist dieses Vorgehen rechtens? Bzw. Behindert dies die Umsetzung des Beschlusses? Wenn ja, könnte ein Mehrheitsbeschluss ja nie durchgesetzt werden, da immer wieder über einen Widerruf abgestimmt werden könnte?

Vielen Dank!
LG smartonis

Verfasst: 25.10.2016, 08:34
von MG
Wenn der Beschluss nicht bekämpft wurde, ist dieser rechtswirksam geworden und kann bzw. muss umgesetzt werden.

Der Widerruf eines Beschlusses ist so vom Gesetz nicht vorgesehen, trotzdem kann eine entsprechende Anzahl von Eigentümer/Anteilen eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen. Dabei müssen alle Formalismen des Gesetzes eingehalten werden.

Die Versammlung wird nur der Minderheit nichts bringen, weil sie ja schon aufgrund der nicht ausreichenden Mehrheit keinen rechtswirksamen Beschluss zustande bringen kann.


mfG
RA Michael Gruner
www.grupo.at