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Begräbniskosten

Verfasst: 11.10.2016, 14:48
von ree12
Muß ein Schenkungspflichtteilsberechtigter Begräbniskosten und Grabsteinkosten anteilig bezahlen? Weis jemand Bescheid? lg

Verfasst: 11.10.2016, 16:52
von juristischerratundtat
Sehr geehrter Fragesteller,

Die Kosten des Begräbnisses werden vom Nachlass getragen (sofern nicht ein Erbe oder sonstiger Dritter sich zur einstweiligen Kostentragung bereit erklärt), was dann noch überbleibt wird verteilt.

Wenn Sie die Anrechnung einer Schenkung verlangt haben, erhöht das Ihren Pflichtteil, enthalten ist aber auch der Teil des Nachlasses von dem die Begräbniskosten gezahlt wurden.

Klärt das Ihre Frage?
Sonst beschreiben Sie vielleicht näher die Umstände und dann kann Ihnen genauere Auskunft erteilt werden.

MfG

Verfasst: 11.10.2016, 19:10
von ree12
Vielen Dank für Ihre Antwort. Leider war der Nachlass überschuldet, daher meine Frage, wer für die Kosten des Begräbnisses aufkommen muß. lg

Verfasst: 12.10.2016, 16:41
von juristischerratundtat
Und Sie haben die Erbschaft angenommen?

Falls nicht, können Sie nur für die Begräbniskosten haften wenn Sie der Besteller des Begräbnisses waren, aber selbst das wäre nicht ganz klar.