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einrtag ins grundbuch

Verfasst: 24.02.2006, 09:39
von hbausw
ich habe von meinem vater (90 jahre) ein wohn- und nutzungsrecht für eine immobilie auf mallorca bekommen.



eine zweite person hat für diese immobilie eine vollmacht zur veräußerung bekommen.



mein wohn- und nutzungsrecht habe ich nur in form eines beglaubigten notariatsaktes in österreich



sollte ich diese rechte im grundbuch auf mallorca eintragen lassen / was ist wenn die immobilie verkauft wird?

ist sie schon verkauft?

- kann ich von österreich aus einsicht ins grundbuch nehmen

- wie komme ich zum aktuellen grundbuchsauszug