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Verjährung

Verfasst: 22.02.2006, 08:09
von JUSLINE
hi

wurde im jahr 2000 rechtskräftig verurteilt und eine bewährungsstrafe auf 3 jahre bekommen so meine frage wäre muss ich die strafe aus meinem strafregister löschen lassen oder bin ich jetzt clean



danke im vorraus