Guten Tag,
ich benötige eure Meinung bzw. Hilfe!
Herr X arbeitet als Assistent des Finanzvorstandes bei der Umwelt-AG. Von seinem Vorgesetzten erfährt er, dass die Umwelt-AG am nächsten Tag einen Milliardendeal abschließen wird, welcher die Finanzlage des Unternehmens für die nächsten 5 Jahre absichert und gleichzeitig den Weg für aufgeschobene, innovative Projekte frei machen wird. Dies ist insbesondere wichtig, da aufgrund von Misswirtschaft die Aktien der Umwelt-AG derzeit einen absoluten Tiefststand seit dem IPO haben. Herr X ruft umgehend seine Freundin Y an, da diese gerade mehrere tausend Euro in Aktien investieren möchte. Aufgrund der Information von X kauft Y Aktien der Umwelt-AG, welche nach Bekanntwerden des Milliardendeals innerhalb eines Monats den doppelten Wert des Kaufpreises erreichen. Haben sich Herr X und Frau Y durch ihr Verhalten strafbar gemacht? Ob ja oder nein, erläutern Sie warum (Begründung anhand der einschlägigen Regelungen im BörseG).
§ 48b Missbrauch von Insiderinformation BörseG. <
Herr X kann fristlos gekündigt werden.
Im genannten Beispiel steht ja nur, dass Frau Y mehrere tausend Euro investieren möchte (genaue Summe) fehlt, denn § 48b BörseG besagt, wenn der verschaffte Vermögensvorteil 50.000 Euro beträgt machen sich Frau Y (nicht Insider) und Herr X (Insider) strafbar, ansonsten nicht?
Vielen Dank im Voraus!!!
MfG
Missbrauch Insiderinformation
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