Guten Abend.
Ich brauche eure Hilfe zu folgendem Szenario.
Frau X betreibt als eingetragene Einzelunternehmerin einen Delikatessenladen unter der Firmenbezeichnung „asdf“ (frei erfunden). Sie verliebt sich in einen ihrer Stammkunden, Herrn YY, welchen Sie umgehend ehelicht. Bei der Hochzeit nimmt sie seinen Nachnamen an, wodurch sie zur Frau YY wird. Hat die Hochzeit Auswirkung auf die Firma? Ob ja oder nein, erläutern Sie warum (Begründung anhand der einschlägigen Regelungen im UGB).
Eigentlich nicht, oder?
Die Umstände sollte eigentlich der Ehevertrag regeln ...
Was ist eure Meinung zu diesem Fallbeispiel?
Hat die Hochzeit Auswirkung auf die eigene Firma?
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