Lärmbelästigung durch laufende LKWs (Kühlaggregate)
Verfasst: 22.09.2016, 22:00
Sehr geehrte Damen und Herren!
Dürfen LKWs (beziehungsweise dessen Fahrer) ihre Ruhezeiten (im LKW) mit laufenden Kühlaggregaten während der Nacht und an Wochenenden verbringen wo sie wollen? Der Abstand von 25 Metern zu Wohnhäusern ist gegeben, auch sonst besteht kein Parkverbot, allerdings sind die betroffenen Strassen kein
ordentlicher Stellplatz (kein WC, keine Müllentsorgung, Lärmbelästigung durch
Aggregate ist gegeben) Laut Polizei, Gemeinde und BH ist das aber alles in Ordnung.
Bitte um Hilfe, da es uns unverständlich ist, dass z.B. das Warmlaufenlassen von Motoren verboten ist, hier aber Dieselaggregate mitunter tagelang (!) laufen dürfen.
Besten Dank
Dürfen LKWs (beziehungsweise dessen Fahrer) ihre Ruhezeiten (im LKW) mit laufenden Kühlaggregaten während der Nacht und an Wochenenden verbringen wo sie wollen? Der Abstand von 25 Metern zu Wohnhäusern ist gegeben, auch sonst besteht kein Parkverbot, allerdings sind die betroffenen Strassen kein
ordentlicher Stellplatz (kein WC, keine Müllentsorgung, Lärmbelästigung durch
Aggregate ist gegeben) Laut Polizei, Gemeinde und BH ist das aber alles in Ordnung.
Bitte um Hilfe, da es uns unverständlich ist, dass z.B. das Warmlaufenlassen von Motoren verboten ist, hier aber Dieselaggregate mitunter tagelang (!) laufen dürfen.
Besten Dank