Lärmbelästigung durch laufende LKWs (Kühlaggregate)

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Joachim Inthaler
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Lärmbelästigung durch laufende LKWs (Kühlaggregate)

Beitrag von Joachim Inthaler » 22.09.2016, 22:00

Sehr geehrte Damen und Herren!
Dürfen LKWs (beziehungsweise dessen Fahrer) ihre Ruhezeiten (im LKW) mit laufenden Kühlaggregaten während der Nacht und an Wochenenden verbringen wo sie wollen? Der Abstand von 25 Metern zu Wohnhäusern ist gegeben, auch sonst besteht kein Parkverbot, allerdings sind die betroffenen Strassen kein
ordentlicher Stellplatz (kein WC, keine Müllentsorgung, Lärmbelästigung durch
Aggregate ist gegeben) Laut Polizei, Gemeinde und BH ist das aber alles in Ordnung.
Bitte um Hilfe, da es uns unverständlich ist, dass z.B. das Warmlaufenlassen von Motoren verboten ist, hier aber Dieselaggregate mitunter tagelang (!) laufen dürfen.
Besten Dank



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 28.09.2016, 15:30

Guten Tag!

Tagelang muss das sicher nicht von Ihnen geduldet werden! Es kommt stark auf die Umstände an (3 Tages Festival, Events,...). Wenn die Gemeinde auch nicht zur Einsicht kommt und die Lärmschutzbestimmungen ihres Gemeindeblattes ignoriert, bleibt Ihnen nur noch der Gang zum Gericht (§ 364 Abs 2 ABGB) oder eine Anzeige nach dem jeweiligen Landessicherheitsgesetz.

MfG
lexlegis

Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 29.09.2016, 10:49

§ 3 Abs 4 Z 1 lit a OÖ PolStG ahndet das Laufenlassen von Kraftfahrzeugmotoren bei stehendem Fahrzeug auf Verkehrsflächen, die nicht Straßen mit öffentlichen Verkehr sind. Maßgeblich ist, die "ungebührliche" Lärmerregung. Maßstab ist das, was der Durchschnittsmensch als ungebührlich bzw unangenehm empfindet.

Joachim Inthaler
Beiträge: 3
Registriert: 22.09.2016, 21:43

Beitrag von Joachim Inthaler » 10.10.2016, 22:13

Besten Dank für die Antworten bzw. Infos!
Anzeigen der LKWs bei der Polizei wegen Lärmbelästigung, Verstösse gegen die Traiskirchner Lärmschutzverordnung, Umweltverschmutzung (Müll und Fäkalien rund um die LKWs im Zuge der Übernachtung) usw. wurden seitens der Polizei und in weiterer Folge der BH stehts negiert und als nicht zulässig erachtet. Offensichtlich ist die Gemeinde sehr an der "Unterstützung" der ansässigen Betriebe interessiert und die Behörden sind instruiert, selbige in Ruhe zu lassen (betrifft natürlich auch den Werksverkehr).
Da bleibt wohl wirklich nur der Gang zu Gericht, da Hilfe von den zuständigen Behörden (welche wir mit unseren Steuergeldern finanzieren - Anm.) nicht zu erwarten ist.
SG

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