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§30 ESTG

Verfasst: 22.09.2016, 11:53
von Miky1980
Liebe Forenmitglieder,

Ich hätte zu dem §30 (ImmoEst) eine Frage:

Und zwar verkaufe ich meine Wohnung an eine Person. Diese Wohnung war in den letzten 2 Jahren mein Hauptwohnsitz, dementsprechende müsste ich von der ImmoEst befreit sein.

Nun hat mir aber ein Anwalt erklärt, dass wenn zwischen Unterschrift des Kaufvertrages und Einzugstermin die Dauer > 1 Jahr ist, ich wieder in die ImmoEst falle und diese zu bezahlen habe.

Kann mir diese Aussage jemand so bestätigen? Wo wird dies im Gesetz so definiert - ich konnte nichts finden.

Besten Dank und Grüsse
Michael

Verfasst: 22.09.2016, 12:16
von Hubert Neubauer
Hauptwohnsitzbefreiung nur wenn sie direkt nach dem Kauf die Liegenschaft 2 Jahre als Hauptwohnsitz genutzt haben oder Nutzung als Hauptwohnsitz für 5 Jahre in den letzten 10 Jahren.

Die 1 Jahres Regel zwischen Anschaffung und Einzug ist auch korrekt.