Liebe Forenmitglieder,
Ich hätte zu dem §30 (ImmoEst) eine Frage:
Und zwar verkaufe ich meine Wohnung an eine Person. Diese Wohnung war in den letzten 2 Jahren mein Hauptwohnsitz, dementsprechende müsste ich von der ImmoEst befreit sein.
Nun hat mir aber ein Anwalt erklärt, dass wenn zwischen Unterschrift des Kaufvertrages und Einzugstermin die Dauer > 1 Jahr ist, ich wieder in die ImmoEst falle und diese zu bezahlen habe.
Kann mir diese Aussage jemand so bestätigen? Wo wird dies im Gesetz so definiert - ich konnte nichts finden.
Besten Dank und Grüsse
Michael
§30 ESTG
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