Familienrecht - Unterhaltszahlung/Pflegegeld für die Mutter?

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mark1982
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Familienrecht - Unterhaltszahlung/Pflegegeld für die Mutter?

Beitrag von mark1982 » 19.09.2016, 18:52

Sehr geehrte Juristinnen und Juristen !

Ich habe eine Frage bezüglich Unterhaltszahlung/Pflegegeld an meine Mutter, trotz Scheidung meiner Eltern. Ich will Ihnen zunächst den Sachverhalt für einen genaueren Überblick schildern.

Meine Eltern ließen sich scheiden, als ich 6 Jahre alt war. Nach einer kurzen Zeit bei meiner Mutter, wurde meinem Vater das Sorgerecht zugesprochen, und ich wuchs bei ihm ohne Kontakt zu meiner Mutter auf. Sie hatte auch kein Besuchsrecht. Meine Mutter heiratete erneut und gebar eine Tochter, die bei ihr aufgewachsen ist. Mit 20 Jahren habe ich dann wieder Kontakt zu meiner Mutter aufgenommen, der aber nur sporadischer Natur geblieben ist. Hin und wieder gab ich ihr 100 EUR bei einem Treffen.


Meine Mutter ist mittlerweile 67, bekommt nur 400 EUR Pension, und ihr Ehemann ist permanent arbeitslos, und hat noch 5 Jahre bis zum Pensionsantritt. Angeblich leben beide mit meiner Halbschwester von 1500 EUR monatlich....

Meine Frage lautet: bin ich meiner Mutter gegenüber unterhaltspflichtig ?
Muss ich meiner Mutter, sobald dies nötig ist, monatlich Pflegegeld in einer bestimmten Höhe überweisen ?
Ein Problem kommt hinzu: ich weiß nicht, ob mir meine Mutter während meiner Kindheit Unterhalt gezahlt hat. Mein Vater ist mittlerweile verstorben, und ich will meine Mutter diesbezüglich nicht ansprechen.
Sollte sie mir jedoch Unterhalt geleistet haben, würde dies eine automatische Unterhaltspflicht meinerseits ihr gegenüber bewirken, oder besteht keine Unterhaltspflicht generell nach einer Scheidung und Verlust des Sorgerechts ?

Ich wäre Ihnen für Ihre Antworten und Lösungsvorschläge auch im Rahmen eines persönlichen Gesprächs sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen



juristischerratundtat
Beiträge: 92
Registriert: 20.09.2016, 08:24

Beitrag von juristischerratundtat » 29.09.2016, 17:08

Sehr geehrter Fragesteller,

Grundsätzlich ist es möglich, dass Kinder Ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig werden. Um das in Ihrem Fall beurteilen zu können bedarf es einiger weiterer Information.
Was Sie etwa ansprechen ist folgendes: Falls Ihre Mutter ihre Unterhaltsverpflichtung gegenüber Ihnen gröblich verletzt haben sollte, hindert das einen Anspruch Ihrer Mutter gegen Sie.

Ansonsten gilt generell, dass Eltern die nicht im Stande sind sich selbst zu erhalten einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Kindern haben. Ob Sie im Stande sind sich selbst zu erhalten ist natürlich eine Frage des Einzelfalls und muss anhand der konkreten Fakten beurteilt werden.

Falls das Thema noch aktuell ist und Sie in Wien leben können Sie mich gerne für ein Erstgespräch kontaktieren, natürlich kostenlos.

MfG

mark1982
Beiträge: 8
Registriert: 13.07.2011, 11:56

Persönliches Gespräch

Beitrag von mark1982 » 02.10.2016, 06:37

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Sehr gerne würde ich diesbezüglich detaillierter mit Ihnen persönlich sprechen. Bitte Sie um eine Email Adresse oder Handynummer.

MfG

juristischerratundtat
Beiträge: 92
Registriert: 20.09.2016, 08:24

Beitrag von juristischerratundtat » 05.10.2016, 17:38

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie erreichen mich unter juristischerratundtat@gmail.com .

MfG

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