Zahlungsfrist

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JUSLINE
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Zahlungsfrist

Beitrag von JUSLINE » 16.02.2006, 21:02

Hallo!



Ich hoffe ich in in diesem Forumsbereich richtig.

Es geht um folgendes:



Ich bin am 13.12.2005 in der Wiener U-Bahn schwarz gefahren und wurde erwischt. Da ich nicht soviel Bargeld bei mir hatte, wählte ich die Zahlungsart via Erlagschein.

Die Dame sagte mir, das sei innerhalb von 3 Tagen zu bezahlen.

Leider habe ich das nicht innerhalb von drei tAgen eingezahlt sondern erst am 25.12.2005

Am 26.12.2005 kam ein Brief bon den Wiener Linien, dass ich das doppelte zu zahlen hätte und bin der Aufforderung nicht nachgekommen, da ich ja bereits am Tag davor das Geld eingezahlt habe.

Nun, heute am 16.02.2006 bekomme ich einen Brief vom Inkassobüro, dass ich noch immer den Betrag zu zahlen hätte.

Ist das rechtens? Ich habe ja bereits meine Strafe bezahlt.



mfg,

ayin




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