Bitte um Hilfe - Höhe Schaden: Sollzinsen-Ersatz?

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Sandra_1111
Beiträge: 3
Registriert: 14.09.2016, 10:49

Bitte um Hilfe - Höhe Schaden: Sollzinsen-Ersatz?

Beitrag von Sandra_1111 » 14.09.2016, 11:07

Hallo zusammen,
Ich bin zum ersten Mal hier, da ich gerade echt anstehe... Zum Sachverhalt in aller Kürze und Einfachheit:

Mein Kunde hat mir über 8 Monate eine Rechnung nicht bezahlt, weil mein Unterlieferant nicht vertragskonform geliefert und geleistet hat. Mein Lieferant hat mittlerweile Rechtwidrigkeit, Kausalität, Verschulden, sowie auch den Schaden (dem Grunde nach) anerkannt.

Aktuell diskutieren wir über die Höhe des Schadens... Ich verrechne ihm meine Sollzinsen iHv ca. 3% p.a., er sagt, er will mir die entgangenen Habenszinsen iHv ca. 1-1,5% bezahlen.
Grundsätzlich verstehe ich ja schon länger, was er mir damit sagen will (nämlich, dass ich nicht durch sein Verschulden in's Minus gerutscht bin und er deshalb nur am geringeren Prozentsatz "schuld" ist). Aaaaaaber.... ich find leider selbst keine gerichtl. Entscheidungen, aus denen ich herauslesen könnte, ob ich in einem solchen Fall die Soll- oder die Habenszinsen verrechnen darf und hätte daher bitte gern die Hilfe des Forums (und wenn iiiirgendwie möglich ein, zwei Links zu Entscheidungen, die mir helfen könnten!).

Ich hoffe, ich hab jetzt alles richtig gemacht und bedanke mich schon im Vorhinein für hoffentlich hilfreiche Antworten!
LG



Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 14.09.2016, 15:29

Zwischen Unternehmern kann man 9,2 % über dem Basisizinssatz als Verzugszinsen fordern (derzeit 9,08%). Bei Schadenersatz kann man jedenfalls 4 % fordern.

Sandra_1111
Beiträge: 3
Registriert: 14.09.2016, 10:49

Beitrag von Sandra_1111 » 14.09.2016, 15:55

Vielen lieben Dank für die Antwort, aber da hab ich mich wohl falsch ausgedrückt. Es geht um Ersatz von tatsächlich eintstandenem Schaden, bei dem ich diesen Schaden ja auch nachweisen muss. Mein Lieferant war ja nicht mit der Zahlung in Verzug, sondern durch sein Verschulden hat mein Kunde seine Rechnung zurückbehalten. Deshalb kann ich auch nach Rücksprache mit meinem Anwalt von ihm nicht die Zinsen aus dem ZahlungsverzugsG verlangen, sondern muss auf den tatsächlich entstandenen Schaden zurück gehen. Der liegt in meinem Fall bei rund 3% Überziehungszinssatz und mein Lieferant sagt, er ist ja nicht schuld an meinem Minus, weshalb er zwar für meine normalerweise bei etwa 1% liegenden Habenszinsen, nicht aber für die Sollzinsen aufkommen will.

Sandra_1111
Beiträge: 3
Registriert: 14.09.2016, 10:49

Beitrag von Sandra_1111 » 14.09.2016, 15:56

Hubert Neubauer hat geschrieben:Bei Schadenersatz kann man jedenfalls 4 % fordern.
das klingt ja interessant... wo steht denn das, damit ich's meinem Lieferanten auch zeigen kann?
LG

Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 18.09.2016, 13:04

§ 456 UGB bei unternehmensbezogenen Geschäften bzw § 1000 ABGB für Geschäfte unter Privatpersonen.

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