Unterhaltszahlungen
Verfasst: 25.03.2002, 12:57
1) Sind dem Einkommen, welches für die Bemessung der Unterhaltszahlung für minderjährige Kinder herangezogen wird auch
- Aufwandsentschädigungen(Reisegebührenpauschale),
- Nachtdienst-, Sonn- und Feiertagszulagen und
- Sonderzahlungen hinzuzurechnen?
2) Für meine 14-jährige Tochter zahle ich zZt. 20% meines Nettoeinkommens; ab welchem Alter erhöht sich dieser Satz?
3) Kann die Unterhaltszahlung für Zeiten, in welchen meine Tochter bei mir ist (Urlaub, Ferien etc.) gekürzt werden?
- Aufwandsentschädigungen(Reisegebührenpauschale),
- Nachtdienst-, Sonn- und Feiertagszulagen und
- Sonderzahlungen hinzuzurechnen?
2) Für meine 14-jährige Tochter zahle ich zZt. 20% meines Nettoeinkommens; ab welchem Alter erhöht sich dieser Satz?
3) Kann die Unterhaltszahlung für Zeiten, in welchen meine Tochter bei mir ist (Urlaub, Ferien etc.) gekürzt werden?