Unterhaltszahlungen

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JUSLINE
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Unterhaltszahlungen

Beitrag von JUSLINE » 25.03.2002, 12:57

1) Sind dem Einkommen, welches für die Bemessung der Unterhaltszahlung für minderjährige Kinder herangezogen wird auch

- Aufwandsentschädigungen(Reisegebührenpauschale),

- Nachtdienst-, Sonn- und Feiertagszulagen und

- Sonderzahlungen hinzuzurechnen?

2) Für meine 14-jährige Tochter zahle ich zZt. 20% meines Nettoeinkommens; ab welchem Alter erhöht sich dieser Satz?

3) Kann die Unterhaltszahlung für Zeiten, in welchen meine Tochter bei mir ist (Urlaub, Ferien etc.) gekürzt werden?






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JUSLINE
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RE: Unterhaltszahlungen

Beitrag von JUSLINE » 25.03.2002, 13:35

Sonderzahlungen sind bei der Unterhaltsbemessung zur Gänze zu berücksichtigen, Reisekostenentschädigung nur dann, wenn sie nicht dazu dienen, tatsächliche Mehraufwendungen abzudecken. Wenn kein Nachweis erbracht wird, werden diese in vielen Fällen mit 50 % berücksichtigt. Die Sonn- und Feiertagszulage ist zur Gänze in die Bemessungsgrundlage miteinzubeziehen. Für Kinder über 15 Jahre beträgt der Prozentsatz 22 %.

Der nichtbetreuende Elternteil ist geldunterhaltspflichtig. Daran ändert sich grundsätzlich auch nichts, wenn sich das Kind im Rahmen des Besuchsrechts bei Ihnen befindet.


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