Hallo und folgende Frage:
Eine Wohnung erben eine Person A und B. Sie sind somit je zu der Hälfte Eigentümer dieser Liegenschaft. Person A möchte nun zeitweise in dieser Wohnung auch wohnen, also nicht ständig, sondern nur tageweise.
Person B will das aber nicht und möchte die Wohnung lieber leer haben.
Darf Person A während dem Verlassenschaft-Verfahren und nach dem das Verfahren vorüber ist in der Wohnung wohnen?
Kann es Person B verbieten? Obwohl beide ja die gleichen Rechte haben?
Herzlichen Dank für eine Antwort!
Wohnung zwei Eigentümer
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