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Liegenschaften auf zwei Erben

Verfasst: 16.08.2016, 02:32
von Fabio Huber
Hallo und mein Problem:
Zwei Liegenschaften, sprich ein Haus und eine Eigentumswohnung, erben Person A und B. Sie besitzen nach österreichischem Erbrecht jeweils die Hälfte, sprich: Sie haben bei beiden Liegenschaften die gleichen Rechte.
Beide Personen, A und B, wollen die Liegenschaften in ihren Besitz nehmen und den jeweils anderen Erben den Anteil abkaufen, sodass A bzw. B alleiniger Besitzer der Liegenschaften wird.
Wer bekommt die beiden Liegenschaften? Oder wird das vom Gericht entschieden, wem was zusteht? Was passiert, wenn beide beides wollen?

Herzlichen Dank für die Hilfe!!

Verfasst: 16.08.2016, 16:16
von MG
Wenn sich die beiden Erben nicht im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens auf ein gemeinsames Vorgehen einigen (sogen. Erbenübereinkommen), also z.B. A bekommt die Liegenschaft und B die Wohnung + eine Ausgleichszahlung von A, dann werden beide je zur Hälfte "eingeantwortet", also als Eigentümer festgelegt und müssen dann einen Weg finden, wie sie gemeinsam auskommen.

Alternativ kann man natürlich auch die Liegenschaften verkaufen und den Erlös teilen.

Auch nach der Eigentumseintragung steht jedem Miteigentümer die Möglichkeit offen, mit der sogenannten Teilungsklage das Miteigentum aufheben zu lassen.

Der billigste und rascheste Weg wäre aber jetzt schon eine für beide Seiten zufrieden stellende Lösung zu finden und im Rahmen des Erbverfahrens umzusetzen.

mfG
RA Michael Gruner
www.grupo.at

Verfasst: 19.08.2016, 11:24
von Fabio Huber
Herzlichen Dank für die kompetente Antwort!