Handwerksfirma überschreitet Angebot um 77 % bei Arbeitszeit
Verfasst: 10.08.2016, 14:02
Hallo!
Folgende hypothetische Situation:
Eine Handwerksfirma hat für Sanierungsarbeiten folgendes – unverbindliches – Angebot erstellt:
Materialkosten: 9.500 Euro
Arbeitszeit nach tatsächlichem Aufwand, geschätzt: 6.500 Euro
Nach Fertigstellung der Arbeiten wurde die Endabrechnung wie folgt ausgestellt:
Materialkosten: 10.100 Euro
Arbeitszeit: 11.500 Euro
Eine Überschreitung der Arbeitszeit in diesem Ausmaß war von der Firma während der Arbeiten nicht dem Auftraggeber mitgeteilt worden.
Lediglich wurde das ein oder andere Mal darauf hingewiesen, dass sich gewisse Arbeiten länger hinausgezogen hätten, aufgrund erschwerter Bedingungen durch schlechtes Wetter oder unvorhergesehener Probleme an der Haussubstanz. Dabei wurden jedoch keine Zahlen genannt, nur dass es länger gedauert hat.
Welche Möglichkeiten hat der Auftraggeber nun?
Gibt es einen gesetzlichen Rahmen, wie weit ein unverbindliches Angebot überschritten werden darf?
Könnte man der Firma anbieten, statt der ursprünglich 6.500 Euro, 10.000 Euro zu bezahlen?
Somit würde der Auftraggeber 3.500 Euro mehr bezahlen als das Angebot ausgemacht hat – die Firma hingegen müsste auf 1.500 Euro „verzichten“?
Freue mich auf Eure Einschätzung!
Danke!
Folgende hypothetische Situation:
Eine Handwerksfirma hat für Sanierungsarbeiten folgendes – unverbindliches – Angebot erstellt:
Materialkosten: 9.500 Euro
Arbeitszeit nach tatsächlichem Aufwand, geschätzt: 6.500 Euro
Nach Fertigstellung der Arbeiten wurde die Endabrechnung wie folgt ausgestellt:
Materialkosten: 10.100 Euro
Arbeitszeit: 11.500 Euro
Eine Überschreitung der Arbeitszeit in diesem Ausmaß war von der Firma während der Arbeiten nicht dem Auftraggeber mitgeteilt worden.
Lediglich wurde das ein oder andere Mal darauf hingewiesen, dass sich gewisse Arbeiten länger hinausgezogen hätten, aufgrund erschwerter Bedingungen durch schlechtes Wetter oder unvorhergesehener Probleme an der Haussubstanz. Dabei wurden jedoch keine Zahlen genannt, nur dass es länger gedauert hat.
Welche Möglichkeiten hat der Auftraggeber nun?
Gibt es einen gesetzlichen Rahmen, wie weit ein unverbindliches Angebot überschritten werden darf?
Könnte man der Firma anbieten, statt der ursprünglich 6.500 Euro, 10.000 Euro zu bezahlen?
Somit würde der Auftraggeber 3.500 Euro mehr bezahlen als das Angebot ausgemacht hat – die Firma hingegen müsste auf 1.500 Euro „verzichten“?
Freue mich auf Eure Einschätzung!
Danke!