Grundbucheintrag bei gemeinsamem Hausbau

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AB1
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Grundbucheintrag bei gemeinsamem Hausbau

Beitrag von AB1 » 04.08.2016, 13:24

Meine Lebensgefährtin und ich bauen gemeinsam ein Haus auf einem Grundstück, das ihr bereits gehört. Da die Gemeinde ein Vorkaufsrecht hat, solange noch kein Haus drauf steht, wollen wir den Grundbucheintrag für den 50%igen Verkauf/Schenkung auf später verschieben (kurz vor Fertigstellung/Einzug ins Haus).

Macht es einen Unterschied in der Bewertung für einen Verkauf/Schenkung, ob der Grundbucheintrag vor oder während/nach dem Hausbau erfolgt?

Nach meinem Verständnis dürfte zum Zeitpunkt des Grundbucheintrags nur der geschätzte Wert des Grundstücks für die Bewertung des Kaufs/Schenkung herangezogen werden, da der Hausbau ja aus meinem Gesparten bzw. Kreditgeld erfolgt. Insofern müssten die Gebühren/Notarskosten ja gleich sein.

Ich wäre dankbar, wenn mir jemand eine fachkundige Aussage dazu geben könnte.
LG, Andreas



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