Anfechtung eines Testamentes
Anfechtung eines Testamentes
Sg Damen und Herren! Folgende Situation: Vater verstorben, Mutter dement, 1 Kind das im Ausland lebt. Eine Woche vor Ableben des Vaters wurde das Testament geaendert. Mutter und Kind sollen den Pflichtanteil bekommen und ein der Familie Unbekannter wird als Haupterbe eingetragen. Der mentale Zustand des Vaters bei Unterschrift ist fragwuerdig. Die Unterschrift kaum als seine zu erkennen. Welche Frist hat man um dagegen Einspruch einzulegen? Wie wuerden Sie vorgehen? Das Testament wurde ordnungsgemaess beglaubigt und im Register eingetragen. Danke MfG
Wenn der Verstorbene allgemein nach dem Errichten des ersten Testaments bereits als dement oder geistig labil anzusehen war, müsste bewiesen werden, dass das von ihm neu errichtete Testament in einem sogenannten lucidum intervallum nach § 567 ABGB errichtet wurde. Gelingt dieser Beweis nicht, so ist das neu errichtete Testament ungültig; gelingt er, so ist das neu errichtete Testament grundsätzlich gültig (§ 713 ABGB).
War der Verstorbene nicht als allgemein geistig labil oder dement anzusehen, so liegt demjenigen, der sich darauf berufen möchte, dass der Verstorbene beim Errichten des Testaments nicht im Besitz seiner geistigen Kräfte war, der Beweis ob (§ 566 ABGB).
Wenden Sie sich umgehend an einen Rechtsanwalt!
War der Verstorbene nicht als allgemein geistig labil oder dement anzusehen, so liegt demjenigen, der sich darauf berufen möchte, dass der Verstorbene beim Errichten des Testaments nicht im Besitz seiner geistigen Kräfte war, der Beweis ob (§ 566 ABGB).
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