Exekution

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LeuErw
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Exekution

Beitrag von LeuErw » 03.08.2016, 12:02

Gültiger Exekutionstitel (prätorischer Vergleich mit Ausfertigung) lautet auf: Zahlung am 1. eines Monats (regelmäßig).
Gegner zahlt aber immer zwischen 5. und 10. eines Monats.
Gibt es eine Möglichkeit, bereits am 2. Exekution zu beantragen (Formulare und Einreichung ist ja Online möglich) und was muss man dann machen, wenn er am 5. zahlt? Gebühren für den Gegner?
Das Geld wird leider zwingen dam 1. eines Monats benötigt und wie man am prätorischen Vergleich sieht war der Weg bis zum Exekutionstitel schon ein steiniger. Nun wird dieser Exektuionstitel weiter madig gemacht, indem nach Belieben bezahlt wird.



Hank
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Beitrag von Hank » 13.08.2016, 01:26

Es kommt drauf an, wie wichtig und einsehbar die Begründungen für eine gerichtlich erzwungene ganz pünktliche Zahlung sind. Ungeduld wird nicht ausreichen.

LeuErw
Beiträge: 36
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Beitrag von LeuErw » 13.08.2016, 13:25

Betriebskostenanteil würde ich eher als monatlich pünktlich beurteilen, oder?

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