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StVO §84 Aussenwerbung

Verfasst: 29.07.2016, 14:24
von Gerhard A?mann
Ich möchte eine Außenwerbung innerhalb des Ortsgebietes anbringen. Diese Werbung kann von der 30m entfernten Landesstraße gesehen werden.

Die Bezirkshauptmannschaft untersagt mir das, mit dem Verweis auf StVO §84 Abs.2 - wonach ich 100m Abstand einhalten müsste.

Ist dieser §84 Abs.2 für Ortsgebiete anzuwenden?


Wer kann mir da bitte weiterhelfen?

Verfasst: 13.08.2016, 01:42
von Hank
Was sagt der Bürgermeister?

Außerdem können Sie den Bescheid der BH mit Rechtsmittel bekämpfen. Und kommt natürlich auch drauf an, was auf der Werbetafel steht.

Verfasst: 17.08.2016, 21:54
von Manannan
Der Bürgermeister sagt da gar nichts! Landesstraße!!!!

....ein echter Hank.


@Gerhard
an den 100 m ist nicht zu rütteln. Sie müssen die Tafel daher noch 70 m weiter nach Hinten versetzen.