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bitte löschen__
Verfasst: 28.07.2016, 09:34
von heycaptain
bitte löschen
Verfasst: 28.07.2016, 11:57
von lexlegis
Guten Tag!
Ungeachtet welche Art von Vertrag vorliegt (Werkvertrag oder Dienstvertrag nach §§ 861, 1151 Abs 1 ABGB) haben Sie Anspruch auf ein angemessenes Entgelt (§ 1152 ABGB). Diesen Anspruch (Lohn oder Gehalt) müssen Sie, wenn der Vertragspartner sich sträubt, einfordern bzw. gerichtlich einklagen.
MfG
lexlegis
Verfasst: 28.07.2016, 14:27
von heycaptain
Hallo,
Danke für die Antwort!
ein Vertrag, als solcher, wurde leider (aufgrund meiner Nachlässigkeit)
nie erstellt.
Es war eine mündliche Vereinbarung, allerdings habe ich eine schriftliche Bestätigung zu dieser Vereinbarung.
Ist eine solche Vereinbarung bindend?
mfg
Verfasst: 28.07.2016, 18:20
von lexlegis
§ 883 ABGB