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heycaptain
Beiträge: 2
Registriert: 28.07.2016, 09:25

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Beitrag von heycaptain » 28.07.2016, 09:34

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lexlegis
Beiträge: 1186
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Beitrag von lexlegis » 28.07.2016, 11:57

Guten Tag!

Ungeachtet welche Art von Vertrag vorliegt (Werkvertrag oder Dienstvertrag nach §§ 861, 1151 Abs 1 ABGB) haben Sie Anspruch auf ein angemessenes Entgelt (§ 1152 ABGB). Diesen Anspruch (Lohn oder Gehalt) müssen Sie, wenn der Vertragspartner sich sträubt, einfordern bzw. gerichtlich einklagen.

MfG
lexlegis

heycaptain
Beiträge: 2
Registriert: 28.07.2016, 09:25

Beitrag von heycaptain » 28.07.2016, 14:27

Hallo,

Danke für die Antwort!

ein Vertrag, als solcher, wurde leider (aufgrund meiner Nachlässigkeit)
nie erstellt.

Es war eine mündliche Vereinbarung, allerdings habe ich eine schriftliche Bestätigung zu dieser Vereinbarung.

Ist eine solche Vereinbarung bindend?

mfg

lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 28.07.2016, 18:20

§ 883 ABGB

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