Schadenersatzrecht/Strafverfahren wegen Körperverletzung

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michael5555
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Schadenersatzrecht/Strafverfahren wegen Körperverletzung

Beitrag von michael5555 » 15.07.2016, 21:17

Hallo,

ich hoffe, ich kann mir hier einige Tipps holen.

Bin ich zu Schadenersatz verpflichtet trotz Freispruch(österreich)?
ich wurde beim Schwarzfahren erwischt, wollte flüchten, gegen mich wurden die Wiener Linien tätig, ein Kontrolleur meinte in der U-Bahn, komm schlag mich, ich wollte nur fliehen, dieser wusste genau, wo sich die Kamerafreie Zone befindet.
Jedenfalls hat keiner was von den Kontrolleuren, die Kontrolleure gingen in den Krankenstand, jetzt wird Geld von mir verlangt, Kennt sich jemand aus?
Eine der Kontrolleure behauptet ich habe sie über den Spurenteiler gezogen, wo sich sich eine Prellung der Rippen zugezogen hat.
Die Vidoeaufzeichnung sind sehr gut, es ist nicht erkennbar, das sie über den Spurtenteiler gezogen wurde, sie hat sich an dem Spurenteiler gestoßen, als ich fliehen wollte
Die Kontrolleure haben alle ein Attest vom Krankenhaus und Krankenstand. Die Wiener Linien wollen jetzt 3000 Euro für die Lohnfortzahlung.
Folgender Spruch ist ergangen,
Die Wiener Lienen möchten mich auf Schadenersatz klagen
Im Namen der Republik Freispruch
Manuel H wird vom dem wider ihn mit dem Strafantrag vom 30.04.2015 erhobenen Vorwurf, er habe am 7.10.2014 in 1100 Wien in der U-bahn Station Keplerplatz Sasa S. mehrmals gestoßen und angerempelt sowie Gülhan D. am Riemen ihr Dienstumhängetasche gepackt und über den Geländer des dortigen Spurtenteiler gezogen wodurch Sasa S. eine Zerrung des linken Mittelfingers und Gülhan D eine leichte Körperveletzung erlitten, somit beide vorsätzlich am Köper verletzt gemäß § 259 Z StPo freigesprochen.
Grund des Freispruchs kein Schuldbeweis.
Die wesentlichen Entscheidungsgründe werden erläutert:
Durch das Beweisverfahren, insbesondere durch Sichtung der Videoaufnahmen, welche die Auseinandersetzungen des Angeklagten mit dem Verletzten zeigen, bestätigte sich die Verantwortung des Angeklagten, der angab Sasa S. und Gülhan D im Zuge einer Rangelei allenfalls fahrlässig verletzt zu haben.
Auf dem Video war zu sehen, dass Gülhan D, den Angeklagten an beiden Händen packte und festhielt, Manuel H in weiterer Folge versuchte sich loszureißen und sie dabei kurz über das Geländer des Spurtenteilers zog( Im Video ist zu sehen das sich an den Spurtenteiler anstößt, als ich flüchtete, von einem über den Spurenteiler ziehen kann keine Rede sein)
Das Gericht gelangte zu der Überzeugung, dass sich Sasa S in der darauffolgenden Rangelei mit dem Angeklagten, bei der - wie auf dem Video zu sehen ist - Manuel Huber versuchte sich von Sasa S zu befreien, die Zerrung des Mittelfingers zuzog. Da die von Sasa S und Gühlhan D erlittenen Verletzungen keine Gesundheitsschädigun bzw. Berunfsunfähigkeit von mehr als 14 Tagen hervorrief und den Angeklagten kein schweres Verschulden traf, war er im Sinne des § 88 Abs 2 Z 3 StGB freizusprechen.
(Der Spruch stimmt nicht ganz, Demr S wurde nie über den Spurenteiler gezogen, und keiner hat was, die wollte Schmerzensgeld bekommen und sind deswegen in den Krankenstand bzw. haben ein Attest vom Krankenhaus.)
An die Juristen, hat jemand einen Tipp für mich?

Ich habe erneut einen Brief vom Gericht bekommen, vom Bezirksgericht Innere Stadt Wien
Diesmal ein Zivilverfahren.
Rechtssache
Klagende Partei.
Wiener Linien Gmbh vertreten durch Dr. Ralph M
Beklagte Partei
Manuel H
........
1050 Wien
Wegen 2931 samt Anhang (Schadenersatz/Gewähleistungsanspruch)
Aufgrund vom Gericht nicht überprüften Behauptungen der klagenden Partei ergeht folgender Zahlungsbefehl Auftrag an die beklagte Partei
Aufgrund der Klage vom 28. 06. 2016 wird der beklagten Partei aufgetragen, der klagenden Partei die Forderung von 2931, 96 Euro zuzüglich einer Nebenforderung von insgesamt 0,68 samt 4 % Zinsen Jährlich aus 2931,96 seit 25.9.2015.
Klagsvorbringen
Vorfall vom 7.10. 2014 Der beklagte verletzte schuldhaft unter Missachtung seiner Verpflichtung im Dienst der klagenden Partei stehenende Kontrollorgane Sasa S. und Gülhan D. in 1100 Wien, Station Keplerplatz, wodurch dieser frustrierte Lohnaufwendungen entstanden.
Auf einen weitern Zettel steht in kann einen Einspruch gegen den bedingten Zahlungsbefehl erheben.
Das löst dann ein Zivilverfahren aus.
Gründe für den Einspruch.....



Hank
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Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 13.08.2016, 00:57

Ja. Sie müssen nämlich immer Strafrecht und Zivilrecht auseinanderhalten. Die Staatsanwaltschaft untersucht viele leichte Fälle von Körperverletzung nicht, außer es handelt sich um Wiederholungstäter mit einschlägigen Vorstrafen.

Ein Strafprozess ist für die Geschädigten bequemer und billiger, weil sie sich ohne Anwalt als Privatbeteiligte am Verfahren beteiligen können und der Richter dann in solchen eindeutigen Fällen die üblichen Schmerzensgeldsätze zuerkennt.

Zivilrechtlich haben Sie aber eben sehr wohl einen ersatzfähigen Delikt begangen, wo eben nachweisbar eine Schaden durch Ihre Schuld entstanden ist.

Da kann man wahrscheinlich nur mehr über die Zahlungsmodalitäten verhandeln, vielleicht lässt das Geld abarbeiten.

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