Selbstverteidigung - "Scheinterrorismus"
Verfasst: 10.07.2016, 14:20
Hallo,
ich habe eine Frage im Bezug auf das Recht zur Selbstverteidigung, bzw. eine Frage dazu, wie folgende Situation zu bewerten gewesen wäre. Das ganze klingt im Vergleich zu vielem was ich hier bisher gelesen etwas extrem, aber ich kann euch versichern, dass es sich um eine wahre Begebenheit handelt, die mich bis heute beschäftigt.
Einen Tag nach den Terroranschlagen von Paris im November 2015 befand ich mich auf dem Heimweg und stieg am Westbahnhof in Wien in eine Straßenbahn. Ich setzte mich hin und im praktisch letzten Moment stürmte ein "arabisch" aussehender Mann durch die Tür und rief "Allahu Akbar, I'm ISIS and I am going to kill you all!" Praktisch direkt danach fing er an zu lachen und sagte "But I forgot my bomb today hahaha" und plötzlich realisierte jeder, dass der Typ einfach völlig betrunken war. Er torkelte dann rückwärts durch die noch immer geöffneten Türen wieder nach draußen und die Bahn fuhr los. Gerade als sich die Türen schlossen sah ich, wie ein Mann der direkt neben der Tür stand ein Messer zurück in seine Tasche gleiten lies, mit welchem er wohl ursprünglich den "Terroristen" attackieren wollte.
Meine Frage hierzu ist jetzt folgende: Nehmen wir an, dass dieser Mann direkt nach dem "I am Isis and I am going to kill you all" einfach sofort zugestochen hätte um den "Terroristen" auszuschalten und zwar mit dem Ziel, ihn wirklich sofort auszuschalten (zu töten) und später hätte sich herausgestellt, dass es sich hier nur um einen betrunkenen Spinner handelte, was hätte dieser Mann zu befürchten gehabt? Ab wann hätte er hier ggf. die Verhältnismäßigkeit der Notwehr überschritten gehabt?
ich habe eine Frage im Bezug auf das Recht zur Selbstverteidigung, bzw. eine Frage dazu, wie folgende Situation zu bewerten gewesen wäre. Das ganze klingt im Vergleich zu vielem was ich hier bisher gelesen etwas extrem, aber ich kann euch versichern, dass es sich um eine wahre Begebenheit handelt, die mich bis heute beschäftigt.
Einen Tag nach den Terroranschlagen von Paris im November 2015 befand ich mich auf dem Heimweg und stieg am Westbahnhof in Wien in eine Straßenbahn. Ich setzte mich hin und im praktisch letzten Moment stürmte ein "arabisch" aussehender Mann durch die Tür und rief "Allahu Akbar, I'm ISIS and I am going to kill you all!" Praktisch direkt danach fing er an zu lachen und sagte "But I forgot my bomb today hahaha" und plötzlich realisierte jeder, dass der Typ einfach völlig betrunken war. Er torkelte dann rückwärts durch die noch immer geöffneten Türen wieder nach draußen und die Bahn fuhr los. Gerade als sich die Türen schlossen sah ich, wie ein Mann der direkt neben der Tür stand ein Messer zurück in seine Tasche gleiten lies, mit welchem er wohl ursprünglich den "Terroristen" attackieren wollte.
Meine Frage hierzu ist jetzt folgende: Nehmen wir an, dass dieser Mann direkt nach dem "I am Isis and I am going to kill you all" einfach sofort zugestochen hätte um den "Terroristen" auszuschalten und zwar mit dem Ziel, ihn wirklich sofort auszuschalten (zu töten) und später hätte sich herausgestellt, dass es sich hier nur um einen betrunkenen Spinner handelte, was hätte dieser Mann zu befürchten gehabt? Ab wann hätte er hier ggf. die Verhältnismäßigkeit der Notwehr überschritten gehabt?