Kaufvertrag un-/gültig?

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silberfisch
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Kaufvertrag un-/gültig?

Beitrag von silberfisch » 06.07.2016, 17:50

Hallo!

Weiß jemand ob ein Kaufvertrag auch gültig ist wenn man falsch informiert wurde?
Es geht darum, dass ich eine Brille und Gläser beim Optiker bestellt habe. Jedoch habe ich mich nur für diese (steife) Brillenfassung entschieden, weil es angeblich keine flexible gab. Außerdem hieß es, dass ich mich bezgl Fassung, bis zur Abholung in ca 2 Wochen noch umentscheiden kann. Am nächsten Tag, habe ich mich von wem anderen beraten lassen, eine passende flexible Fassung gefunden, wollte es in der Bestellung ändern, was jedoch nicht mehr ging.
Ich werde mich morgen mit dem Konsumentenschutz der AK in Verbindung setzen, würde aber gerne schon vorher wissen, ob dies eine Rechtsverletzung des KVs bzw anders anfechtbar ist.
Danke schon mal :)

lg silberfisch



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 07.07.2016, 00:12

Guten Abend!

Der Kaufvertrag ist meines Erachtens gültig, die Parteien sind sich letzten Endes über die Kaufsache (Brille mit steifer Fassung) und den Kaufpreis (= essentilia negotii) einig geworden; ein gültiges Verpflichtungsgeschäft kam somit zu Stande.

Der Vertrag könnte aber wegen eines Irrtums nach § 871 ABGB anfechtbar sein.

Begründung:

Sie wollten eine Brille mit flexibler Fassung. Ihnen wurde erklärt, es gäbe nur eine mit steifer Fassung. Dies war allerdings nicht richtig. Der Verkäufer hat geirrt und Sie so zu einem für Sie suboptimalen Vertragsschluss über eine steife Fassung veranlasst.

Beachtlicher Irrtum:

Der Irrtum betrifft eine wesentliche Beschaffenheit der Sache, auf die, die Absicht von Ihnen zunächst vorzüglich gerichtet war (§ 871 Abs 1 leg cit ABGB) und wurde auch vom Verkäufer veranlasst bzw. hätte ihm dieser auffallen müssen.

Wesentlicher Irrtum:

Bei Kenntnis der wahren Sachlage (dass es auch flexible Fassungen gibt) hätten Sie den Vertrag über eine Steife Fassung eher nicht geschlossen, wohl aber den Vertrag über eine Brille (Fassung und Brillengläser) an sich, daher ist eine Vertragsanpassung vorzunehmen.

Der Vertrag kann wegen Irrtums binnen 3 Jahren angefochten werden (§ 1487 ABGB).

MfG
lexlegis

silberfisch
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Beitrag von silberfisch » 07.07.2016, 12:24

Danke für die Info lexlegis :)

lg silberfisch

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