Bin ich für meine Android App haftbar

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Flo90
Beiträge: 3
Registriert: 06.07.2016, 11:04

Bin ich für meine Android App haftbar

Beitrag von Flo90 » 06.07.2016, 11:09

Hallo!

Könnte ich für einen entstandenen Schaden der durch meine App entsteht haftbar gemacht werden?

Ich denke da eher an Apps mit GPS funktion(Person verirrt sich, etc...).
Bei spielen oder einachen "Offline" geschichten (Es werden keine Persönliche Daten des Benutzers, etc ausgetauscht) ist soetwas wohl nicht möglich?

Macht es auch einen Unterschied ob ich die App gratis anbiete(als Privatperson) oder damit Einnahmen erziehle(App-Verkauf oder Werbung) wo dan ja auch ein Gewerbeschein nötig wäre?

Falls ich Haftbar gemacht werden könnte, wie kann ich mich davor schützen?

Danke



silberfisch
Beiträge: 5
Registriert: 06.07.2016, 17:34

Beitrag von silberfisch » 06.07.2016, 19:30

hallo!

wenn du mit deiner App bewusst einen Schaden anrichtest bist du natürlich dafür haftbar. wenn jemand anderes Schaden mit deiner anrichtet, ist derjenige dafür verantwortlich. du kannst ja nicht wissen, wer was mit deiner App vor hat. Daeshalb solltest du dies aber zur Sicherheit auch in Nutzungsbedingungen schreiben.

lg, silberfisch

SherryKelley
Beiträge: 1
Registriert: 12.07.2023, 05:22

Re: Bin ich für meine Android App haftbar

Beitrag von SherryKelley » 12.07.2023, 09:46

Es ist sicherer, wenn Sie APK-Dateianwendungen für Android bei apkhihe herunterladen und verwenden. apkhihe ist eine großartige Website, die alle APK-Datei-Apps für Android bereitstellt.
Zuletzt geändert von SherryKelley am 13.07.2023, 09:59, insgesamt 2-mal geändert.

Waldkatzi
Beiträge: 58
Registriert: 19.04.2021, 13:34

Re: Bin ich für meine Android App haftbar

Beitrag von Waldkatzi » 12.07.2023, 13:46

Wenn man weiß, daß eine Software einen Schaden verursachen kann, stuft man sie normaler Weise nach z.B. einer SIL Stufe ein und hat dann alle jene Vorschriften zu beachten, die für diese Stufe vorgeschrieben sind. Für diese Einstufung kommt es darauf an, wie wahrscheinlich ein Versagen ist, wie wahrscheinlich es aber auch ist, daß der Anwender es merkt und noch korrigieren kann, bevor ein Schaden entsteht, und wie groß der Schaden sein kann.

Wenn man dann solcher Art nach dem "Stand der Technik" vorgeht und das im Falle des Falles auch dokumentieren bzw. beweisen kann, ist man aus den gröbsten persönlichen Gefahren (Gefängnis) eher schon mal heraußen, hat man uns mal erläutert. Je nach Branche gibt es außerdem noch Tests und Freigaben und solche Dinge, oder gesonderte Vorschriften. In der Luftfahrt darf man nicht einmal mit einer Entwicklung beginnen, bevor man so ein Projekt angemeldet hat.

Als jemand, der aus grundsätzlichen weltanschaulichen Gründen mehr für persönlichen und individuellen Ermessensspielraum ist als für starre Regeln, ist übrigens meine persönliche Meinung, daß der Anwender sich eigenverantwortlich darüber zu informieren hat, ob eine bestimmte Software für einen ggf. gefährlichen Einsatzzweck geeignet/zugelassen oder freigegeben ist, bevor er sie (womöglich kostenlos) runterlädt, installiert und verwendet. Aber ich schließe mich trotzdem dem Rat an, für so eine Software quasi Verwendungszwecke, bei denen von der korrekten Funktion der Software Leben und Gesundheit von Menschen abhängen, auszuschließen.

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