Errichtungskosten vom Geh- und Fahrrecht Weg ersetzen

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christophe knuysen
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Registriert: 05.07.2016, 10:27

Errichtungskosten vom Geh- und Fahrrecht Weg ersetzen

Beitrag von christophe knuysen » 05.07.2016, 10:58

Wir haben in 2011 eine Wohnung gekauft und das Haus ist nur erreichbar über ein Weg mit Geh-und Fahrrecht.
In das Originale Übergabe- und Kaufvertrag von 1980 steht über den Weg dass folgende :
"Die Errichtungs- und Erhaltungskosten werden von den Berechtigten getragen. Herr und Frau XXX nehmen das Dienstbarkeitsrecht an.
Wenn das Geh- und Fahrrecht über diesen Weg noch Weiteren Berechtigten eingeräumt wird, so sind diese verpflichtet, den Eigentümern der Gp. XXXX(unseres Grundstück) die anteiligen Errichtungskosten zu ersetzen, sowie die Erhaltungskosten anteilig entsprechend der tatsächlichen Benützung zu tragen."
Heute baut ein neuen Nachbarn und auch sein Grunstück ist nur über diesem Weg erreichbar. Soll er für den Weg mit bezahlen ja oder nein? Wenn ja, wie wird den Preis berechnet? Ich habe kein Idee was den Weg gekostet hat. Wie hoch können die Kosten vom Benützung sein? Gehört Schneeräumen auch dazu?
Vielen dank für die Hilfe!



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 05.07.2016, 11:37

Der neue Nachbar wird eher nur noch für die Erhaltungskosten zu zahlen haben (§ 494 ABGB). Die Errichtung des Weges (der sich daraus ergebende Aufwand) muss grundsätzlich nicht mehr abgegolten werden, es wäre denn der Nachbar hat dieser Vereinbarung beim Kauf der Liegenschaft ausdrücklich zugestimmt.

Zur Erhaltung gehört meines Erachtens auch Schneeräumen.

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