Kostenrecht
Verfasst: 28.06.2016, 09:28
Gruß an alle!
Wie seht ihr Folgendes:
Ich werde außergerichtlich tätig und rechne mangels Antwort der Gegenseite mit der RS-Versicherung ab.
6 Monate später klagt die Gegenseite und ich gewinne das Verfahren bei vollem Kostenersatz.
Die RS-Versicherung will nunmehr die Kosten meines außergerichtlichen Einschreitens zurück.
Das kanns ja wohl nicht sein oder?
Wie seht ihr Folgendes:
Ich werde außergerichtlich tätig und rechne mangels Antwort der Gegenseite mit der RS-Versicherung ab.
6 Monate später klagt die Gegenseite und ich gewinne das Verfahren bei vollem Kostenersatz.
Die RS-Versicherung will nunmehr die Kosten meines außergerichtlichen Einschreitens zurück.
Das kanns ja wohl nicht sein oder?