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Kostenrecht

Verfasst: 28.06.2016, 09:28
von Carlos
Gruß an alle!

Wie seht ihr Folgendes:

Ich werde außergerichtlich tätig und rechne mangels Antwort der Gegenseite mit der RS-Versicherung ab.
6 Monate später klagt die Gegenseite und ich gewinne das Verfahren bei vollem Kostenersatz.

Die RS-Versicherung will nunmehr die Kosten meines außergerichtlichen Einschreitens zurück.

Das kanns ja wohl nicht sein oder?