Firmenwagen - Unfall - Pflichten Arbeitgeber
Verfasst: 23.06.2016, 16:23
Hallo!
Mein Bruder hatte vor einiger Zeit einen Unfall mit seinem Firmenwagen, der auf ein zu geringes Reifenprofil zurückzuführen war. Die Versicherung hat deswegen nichts bezahlt und er hatte eine recht hohe Rechnung (im Wert eines neuen Mittelklassewagens) zu bezahlen, ist aber Gottseidank körperlich unversehrt geblieben. Natürlich war es ärgerlich, aber er hat eingesehen, dass es seine Pflicht gewesen wäre die Reifen zu kontrollieren.
Bei einem Gespräch mit dem mittlerweile aus der Firma ausgeschiedenen vorigen Fahrer des Wagens hat er erfahren, dass dieser dem Chef der Firma bereits mündlich und schriftlich mitgeteilt hatte, dass die Reifen dringend ausgetauscht werden müssten und nicht mehr fahrbar seien. Es wurde auch ein Angebot für neue Reifen eingeholt, jedoch aus Kostengründen nicht getauscht.
Jetzt ist mein Bruder natürlich sehr enttäuscht darüber, dass sein Chef, obwohl er davon gewusst hat, bei der Übergabe nichts erwähnt hat.
Meine Frage: Hat ein Arbeitgeber eigentlich in irgendeiner Weise die Pflicht den Arbeitnehmer über bekannte Schäden aufzuklären bzw diese zu beheben?
Danke für eure Antworten im Voraus!
Liebe Grüße
Susanne
Mein Bruder hatte vor einiger Zeit einen Unfall mit seinem Firmenwagen, der auf ein zu geringes Reifenprofil zurückzuführen war. Die Versicherung hat deswegen nichts bezahlt und er hatte eine recht hohe Rechnung (im Wert eines neuen Mittelklassewagens) zu bezahlen, ist aber Gottseidank körperlich unversehrt geblieben. Natürlich war es ärgerlich, aber er hat eingesehen, dass es seine Pflicht gewesen wäre die Reifen zu kontrollieren.
Bei einem Gespräch mit dem mittlerweile aus der Firma ausgeschiedenen vorigen Fahrer des Wagens hat er erfahren, dass dieser dem Chef der Firma bereits mündlich und schriftlich mitgeteilt hatte, dass die Reifen dringend ausgetauscht werden müssten und nicht mehr fahrbar seien. Es wurde auch ein Angebot für neue Reifen eingeholt, jedoch aus Kostengründen nicht getauscht.
Jetzt ist mein Bruder natürlich sehr enttäuscht darüber, dass sein Chef, obwohl er davon gewusst hat, bei der Übergabe nichts erwähnt hat.
Meine Frage: Hat ein Arbeitgeber eigentlich in irgendeiner Weise die Pflicht den Arbeitnehmer über bekannte Schäden aufzuklären bzw diese zu beheben?
Danke für eure Antworten im Voraus!
Liebe Grüße
Susanne