Schule - Rechtsübergabe der Arbeiten oder keine Note?

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Krystian G.
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Registriert: 22.06.2016, 11:50

Schule - Rechtsübergabe der Arbeiten oder keine Note?

Beitrag von Krystian G. » 22.06.2016, 12:42

Hallo!
Ich mache eine Lehre als Mediendesigner in Wien, und wollte mich orientieren ob ich noch was in meiner Situation machen kann.

Wir müssten vor kurzen in der Berufsschule Visitenkarten entwerfen nach den Angaben von zugeteilten Lehrern, das Ziel war etwas so zu gestalten wie der 'Kunde' es beschrieben hat. Jeder Lehrer hatte 2-4 Schüler die einzeln das beschriebene Design ausarbeiten sollten.
Mein 'Kunde' war der Direktorstellvertreter der schauen wollte ob wir seine derzeitigen Visitenkarten übertreffen können.
Die ganze Kooperation war, leicht gesagt, anstrengend.

Erster Entwurf war fertig, zusätzlich hab ich noch eine Skizze von etwas bisschen anderen gemacht.
-Wie lang brauchen sie um den zweiten Entwurf zu finalisieren?
* Ungefähr 2-4 Tage da wir derzeitig einige Projekte von der Schule und der Arbeit haben, ich werde ihnen die Dateien per Email senden sobald ich fertig bin (das war noch 2 Wochen VOR der Deadline die wir für diese Visitenkarten hatten)
-Ok, und könnten sie mir sagen wie lang sie nur für diese eine Datei brauchen würden?
* Zwischen 2-3 Stunden damit ich mal das Design digital habe + Zeit für Änderungen.
-Wir sehen uns dann um 13:50 (das wäre dann 2 Stunden nach diesen Gespräch, kurz vor dem Ende meiner Mittagspause nach der ich in meine Firma fahren muss)
Die Leitende Lehrerin meinte dann ich soll mich einfach an die Deadlines halten und ich soll es normal per Email senden und normal in die Arbeit fahren.

Am nächsten Schultag müsste (?) ich dann ein Vertrag unterschreiben "sonnst kannst du KEINE NOTE in diesen Fach bekommen".

Der Vertrag lautet:
Die Schüler/innen der Klasse XYZ der Berufsschule für Chemie, Grafik und gestaltende Berufe erteilen hiermit ausschließlich Herrn/Frau:
XYZ (Direktorstellvertretter)
das exklusive, zeitlich und räumlich uneingeschränkte Nutzungsrecht über die fertiggestellten Werke (Visitenkarte).
Das angeführte Nutzungsrecht ist an keinen bestimmten Zweck gebunden und wird für Druck und Web ohne jegliche Einschränkung zur Verfügung gestellt.

Aufgrund der kostenlosen Planung und Umsetzung des Auftrages durch die Schüler/innen der Klasse XYZ der Berufsschule für Chemie, Grafik und gestaltende Berufe, dürfen die gefertigten Werke von den Schüler/innen sowie von der Berufsschule frei, unter Hinzufügung der Credits (Namen der jeweiligen Auftraggeber/in) und zu ausschließlich nicht kommerziellen Zwecken verwendet werden. Es gibt keine Vereinbarung einer Honorarzahlung.
Wir (Auftraggeber/in und Schüler/in) erklären uns mit der oben angeführten Vereinbarung einverstanden:
Meine Unterschrift / Unterschrift von dem Stellvertreter / Unterschrift von dem Direktor
Mir wurde gesagt ich werde in diesen Fach nicht bewertet wenn ich diesen Zettel nicht unterschreibe, also habe ich das leider gemacht. Im nach hinein hab ich dann ein Bewertungsblatt von den Herrn Vizedirektor bekommen wo ich auf 60% bewertet wurde.

Meine Fragen:
Da ich quasi gezwungen wurde (mit einen nicht beurteilt in diesen fach) es zu Unterschreiben, kann ich da noch was machen?
Die Visitenkarten dienten als ein Projekt um nach gewissen Kundenangaben zu arbeiten so das sie zufrieden sind, und nicht dazu um als ein reales Projekt genommen zu werden.

Da ich unter einen enormen Stress stand bei diesen Projekt stand, und einiges an Zeit eingesteckt habe (Zeit in der Arbeit, Zeit in der Schule wo ich an anderen Projekten auch arbeiten sollte, sowie Privat paar Nächte durchgearbeitet), bin ich unzufrieden das ich ausgenutzt wurde, zwangshaft die kompletten Rechte übergeben müsste und dazu ungerecht Beurteilt wurde.
Kann ich in diesen Fall noch was machen, wenn der Vertrag unterschrieben ist? Ich will kein Honorar oder so, ich will nur nicht das diese Visitenkarte (sowie das Design) rechtlich der Schule/bzw den Stellvertretter gehören.



LeuErw
Beiträge: 36
Registriert: 04.12.2015, 11:03

Beitrag von LeuErw » 03.07.2016, 19:23

Zitat ABGB:

§ 869. Die Einwilligung in einen Vertrag muß frey, ernstlich, bestimmt und verständlich erkläret werden. Ist die Erklärung unverständlich; ganz unbestimmt; oder erfolgt die Annahme unter andern Bestimmungen, als unter welchen das Versprechen geschehen ist; so entsteht kein Vertrag. Wer sich, um einen Andern zu bevortheilen, undeutlicher Ausdrücke bedient, oder eine Scheinhandlung unternimmt, leistet Genugthuung.

Zitat Beatles als Antwort auf deine Frage, was man dir empfehlen kann:

And when the broken-hearted people
Living in the world agree
There will be an answer
Let it be

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