Wir haben einen neuen Nachbarn.
Die Grenze zwischen unserer Liegenschaft und dem Grundstück unseres Nachbarn ist mit Grenzsteinen festgehalten. Diese Grenzsteine sind auch im Vermessungsplan genau mit Koordinaten hinterlegt. Die ganzen Original-Papiere (Teilungplan, Katastralmappe usw) samt Unterschriften aus den 60er Jahren wurden bereits bei einer Sprechstunde von einer Richterin für rechtskonform erklärt.
Einen halben Meter innerhalb der Grenze (auf unserem Grundstück) ist eine 80 m lange Tujenhecke (ein Teil der Tujenhecke ist bereits über den Grenzstein gewachsen, kann aber ohne Problem von unserem Nachbarn zurückgestutzt werden). Angrenzend auf dieser Tujenhecke (auf unserer Seite) ist eine provisorisch aufgestellte Einfriedung (50 cm hoch), welche nur aufgestellt wurde auf Grund der Anschaffung unseres Hundes vor 7 Jahren. Diese Einfriedung wurde einfachhalber den natürlichen Gegebenheiten gesetzt. Dies wurde auch mit dem Vorbesitzer des Nachbargrundstücks geklärt, dass diese Einfriedung keine Grenze darstellt. Nun behauptet der neue Nachbar, dass diese provisorisch aufgestellte Einfriedung eine von uns akzeptierte eingesessene Grenze darstellt und somit die gesamte Hecke an sein Grundstück übertragen wird und er dadurch die Hecke umschneiden darf.
Wir hatten dem Nachbarn bereits vor Ort erklärt, dass es Grenzsteine gibt, dies akzeptierte er nicht, stellte jedoch trotzdem die geplanten Rodungsarbeiten ein. Ein paar Monate später kam nun von seinem Rechtsanwalt ein Schreiben, dass wir im Unrecht sind + Kostenersatz in Höhe von EUR 750,- weil wir seinem Mandanten an der Rodung der Tujenhecke gehindert hatten. Daraufhin folgten unsererseits Schreiben mit den Hinweisen, dass wir die Grenze belegen können und der Bitte um einen persönlichen Termin vor Ort, um gemeinsam die Grenzsteine zu begutachten und diese mit Zaunpfählen und Absperrbändern ein für allemal festsetzen. Auch der Vorbesitzer des Nachbargrundstückes bezeugt, dass nur die Grenzsteine Gültigkeit haben.
Gestern bekam ich die Nachricht, dass unser Vorschlag auf eine persönliche Markierung der Grenze undenkbar ist und er einen Grenzfestsetzungs- und vermarkungsantrag beim Bezirksgericht bereits eingereicht wurde.
Nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt meinte dieser, dass diese Sache sehr knifflig und kostspielig sein wird, und es gar nicht mal so klar ist, dass wir im Recht sind.
Ich habe keine Lust und Laune wegen dieser dummen Aktion viel Geld auszugeben. Auch die Vorbesitzer des Nachbargrundstückes sowie die Vorbesitzer meines Grundstücks bezeugen, dass immer nur die Grenzsteine Gültigkeit hatten und die Hecke innerhalb der Grenze gesetzt wurde.
Wie seht ihr das?
Grenzstein plötzlich keine Gültigkeit?
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