Grundstückskauf - plötzliche neue Forderungen

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jorau83
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Grundstückskauf - plötzliche neue Forderungen

Beitrag von jorau83 » 21.06.2016, 08:55

Hallo!

Wir wollen ein GS kaufen, um mit unserem Haus nicht den Mindestabstand einhalten zu müssen, damit wir mehr Licht ins Haus bekommen. Mit dem jetzigen Besitzer wurden schon mehrere Treffen und Gespräche durchgeführt, wir einigten uns auf einen Preis (im Beisein beider Familien). Danach beauftragten wir einen Vermesser, ließen das GS vermessen. Wir mussten bereits im Vorhinein sogar einen Strommasten versetzen, um überhaupt eine Baubewilligung zu erhalten. Heute abends wäre der Termin beim Notar, wo beide Parteien unterschreiben. Gestern abends jedoch meinte der GS-Besitzer er hätte jetzt gerne einen Passus im Vertrag, wonach wir für alle möglichen Hochwasserschaden haften sollen, da er und ein weiterer Nachbar befürchten, dass durch unsere Tätigkeiten am neuen GS entstehen könnten. Es könne ja sein, dass der HW-Abfluss irgendwie verändert wird und deren Ackerflächen in Mitleidenschaft gezogen werden. Mal abgesehen davon, dass wir hier von Freiland reden und ich da sowieso nichts bauen darf, lasse ich diese Wiese sowieso unverändert.
Wie sollen wir nun reagieren? Der Verkäufer weiß ganz genau, dass heute Termin ist, dass wir einen Bauverhandlungstermin ausmachen wollen, dass die Firmen in den Startlöchern stehen. JETZT kommt er drauf, nachdem wir schon ca. 20.000 Euro investierten (Vermessung, Architekt, Strommast), dass er gerne einen für ihn günstigen Vertrag haben möchte.



Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 21.06.2016, 10:55

Es stellt sich die Frage, ob das Unterschreiben nurmehr Formalakt war (also der Inhalt des Vertrages schon verbindlich vereinbart wurde) oder ob die endgültige Willensbildung der schriftlichen Unterfertigung vorbehalten war.

Kann man sich jetzt aufgrund der Änderungswünsche nicht mehr einigen, dann haben Sie jedoch meiner Meinung nach Anspruch auf den Vertrauensschaden, also de Aufwendungen die Sie getätigt haben im Vertrauen darauf, dass der Vertrag perfekt ist (Vertragserrichtungskosten, Kosten der Umstellung des Strommastes etc).

Das Anliegen des Verkäufers ist auch nicht nachvollziehbar, da Beeinträchtigungen des Unterliegers durch Änderung der Abflussverhältnisse sowieso nach § 364 ABGB verboten werden können.

jorau83
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Beitrag von jorau83 » 21.06.2016, 11:05

Vielen Dank für die Antwort, Herr Neubauer!

Das Unterschreiben ist, meiner Meinung nach, nur mehr ein Formalakt, da wir uns bereits im Beisein mehrerer Zeugen per Handschlag über Preis und Objekt im Klaren waren. Auch war er (und auch die weiteren Nachbarn) bei der Vermessung selbst anwesend, da diese als GS-Besitzer ja unterschreiben mussten als wir deren GS-Grenze abgingen. Der Termin beim Notar war schon seit über 3 Wochen fixiert. Im schlimmsten können wir unser Bauvorhaben jetzt einstampfen uns sitzen auf 20.000 Euro fest, und der GS-Besitzer hat ein frisch vermessenes Grundstück.

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
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Beitrag von Hubert Neubauer » 21.06.2016, 16:27

Eine Beurteilung aus der Ferne ist natürlich schwierig.

Jedenfalls war es doch wagemutig hier bereits so hohe Kosten auf sich zu nehmen, ohne dass der Vertrag unter Dach und Fach ist.

Sollte es jedoch tatsäclich nichts mehr werden, so denke ich dass sie die frustrierten Kosten als Schadenersatz geltend machen können. Es könnte auch die Unterfertigung des Vertrages gerichtlich durchsetzbar sein.

Am besten Sie kontaktieren den RA ihres Vertrauens.

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