Liebe Forumsmitglieder, ich bin neu hier und freue mich auf einen regen Austausch in Rechtsfragen.
Mein persönliches Anliegen: Ich bin Alleinerbin nach meiner Tante, habe den Einantwortungsbeschluss vom Gericht bekommen und kann damit die Konten meiner Tante öffnen. Zwei Konten laufen auf den Namen meiner Tante, eines läuft auf ihren sowie den Namen eines Mitbesitzers ihres Hauses, der natürlich ebenfalls zur Konteneröffnung kommen wird.
Nun möchte die Bank von mir auch das Verlassenschaftsprotokoll haben.
Meine Rückfrage beim Notar, der die Verlassenschaft abgehandelt hat, ergab, dass die Bank keinesfalls das Recht hat, Einblick in das Protokoll zu nehmen. Der Einantwortungsbeschluss allein sei maßgeblich für die Öffnung der Konten.
Meine Frage ist nun: Welche Beweggründe könnte eine Bank haben, dieses Ansinnen zu stellen? Ist Ihnen Derartiges schon einmal untergekommen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten!
Einantwortungsbeschluss
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