Liebe Juristen,
als Jus-Student hat mich heute verblüfft als die Presse titelte, dass eine Neuaustragung der Bundespräsidentschaftswahl sehr wahrscheinlich ist. Die Vorwürfe, die mir bekannt sind, beziehen sich fast ausschließlich auf Verstöße beim Auszählungszeitpunkt, die die Stimmenverteilung ja eigentlich nicht beeinflussen können.
Das Ganze unter dieser Norm aus dem Verfassungsgerichtshofsgesetz subsumiert, würde doch bedeuten, dass einer Wahlanfechtung nur stattgegeben werden kann wenn die behauptete Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens auf das Wahlergebnis von Einfluss war. Ein falscher Auszahlungszeitpunkt kann aber doch auf das Wahlergebnis keinen Einfluss haben. Was ist Ihre Meinung dazu?
§ 70. (1) Einer gemäß § 67 eingebrachten Wahlanfechtung hat der Verfassungsgerichtshof stattzugeben, wenn die behauptete Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens erwiesen wurde und auf das Wahlergebnis von Einfluss war. In dem der Anfechtung stattgebenden Erkenntnis hat der Verfassungsgerichtshof entweder das ganze Wahlverfahren oder von ihm genau zu bezeichnende Teile des Wahlverfahrens aufzuheben.
Ich freue mich auf Ihre Antworten, beste Grüße
Anfechtung der Bundespräsidentschaftswahl
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BP-Beschwerde
Unter www.fpoe.at kann man die ganzen 152 Seiten nachlesen.
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