Seite 1 von 1

Miete Telefonanlage

Verfasst: 22.03.2002, 21:06
von JUSLINE
Guten Tag!

Vielleicht kennt sich hier jemand damit aus:

Ich werde in Kürze den Betrieb meines Vaters übernehmen. Im Betrieb ist eine Telefonanlage auf Mietbasis installiert. Der Mietvertrag wurde 1998 abgeschlossen, Mindestdauer der Miete damals: 10 Jahre. Da die monatlichen Mieten ziemlich geschmalzen sind, und es inzwischen schon viel günstigere Anlagen mit größerem Funktionsumfang gibt, wäre mir natürlich an einer Auflösung sehr gelegen. Im Vertrag steht nur eine Auflösung bei Konkurs bzw. Todesfall. Wobei bei jeder Kündigung vor Vertragsende die Hälfte der Restmiete zu bezahlen wäre. Das wären im Moment ca. Eur 4.000,-- Kennt jemand einen ähnlichen Fall? Bin für jeden Rat dankbar.

mfg Peter


RE: Miete Telefonanlage

Verfasst: 06.04.2002, 18:20
von JUSLINE
wir haben einen ähnlichen fall.

leider sind die möglichkeiten, aus einem vertrag mit der

dem anlagen-vermieter auszusteigen sehr beschränkt.

in unserem fall hat folgendes geholfen.

es wurde fast jede woche ein schaden oder ein nichtfunktionieren gemeldet. wenn die serviceleistungen den wert der anlage übersteigen, bietet der vermieter in der regel ein aussteigen aus dem vertrag an.

schauen sie nach fehlern in der anlage und melden sie diese

ihrem vermieter, auch wenn es sich "nur" um kleinigkeiten handelt. je öfter die firma bei ihnen reparaturen oder sonstigen service leisten muss, desto höher die chancen, dass man ihnen die vertragsauflösung anbietet.

ich spreche aus eigener erfahrung.

mit freundlichen grüssen

albin