Frage eines Studenten an die Praxis (Strafrecht)
Verfasst: 11.06.2016, 20:38
Hallo allerseits!
In meinem Studium bin ich, wie man der Überschrift entnehmen kann, gerade dabei mir das Strafrecht anzueignen. Beim Lernen des besonderen Teils bin ich nun allerdings auf eine Frage gestoßen, die mich nicht mehr loslässt. Mich hat nämlich das Gefühl beschlichen, dass die genaue, auswendige Kenntnis der Delikte, also vor allem auch der Wortdefinitionen für den späteren Berufsalltag fast ohne Bedeutung sind. Grund dafür ist, dass man die in Frage kommenden Delikte zum Beispiel als Anwalt jederzeit nachschlagen kann und wahrscheinlich um sicherzugehen auch sollte. Liege ich damit richtig? Ich würde mich freuen wenn mir jemand diese Bedenken nehmen könnte, sie hemmen meinen Lernenthusiasmus erheblich. Besonders interessiert wäre ich dabei an der Relevanz für den Verteidiger.
Beste Grüße
In meinem Studium bin ich, wie man der Überschrift entnehmen kann, gerade dabei mir das Strafrecht anzueignen. Beim Lernen des besonderen Teils bin ich nun allerdings auf eine Frage gestoßen, die mich nicht mehr loslässt. Mich hat nämlich das Gefühl beschlichen, dass die genaue, auswendige Kenntnis der Delikte, also vor allem auch der Wortdefinitionen für den späteren Berufsalltag fast ohne Bedeutung sind. Grund dafür ist, dass man die in Frage kommenden Delikte zum Beispiel als Anwalt jederzeit nachschlagen kann und wahrscheinlich um sicherzugehen auch sollte. Liege ich damit richtig? Ich würde mich freuen wenn mir jemand diese Bedenken nehmen könnte, sie hemmen meinen Lernenthusiasmus erheblich. Besonders interessiert wäre ich dabei an der Relevanz für den Verteidiger.
Beste Grüße