Seite 1 von 1

Frage eines Studenten an die Praxis (Strafrecht)

Verfasst: 11.06.2016, 20:38
von in dubio
Hallo allerseits!
In meinem Studium bin ich, wie man der Überschrift entnehmen kann, gerade dabei mir das Strafrecht anzueignen. Beim Lernen des besonderen Teils bin ich nun allerdings auf eine Frage gestoßen, die mich nicht mehr loslässt. Mich hat nämlich das Gefühl beschlichen, dass die genaue, auswendige Kenntnis der Delikte, also vor allem auch der Wortdefinitionen für den späteren Berufsalltag fast ohne Bedeutung sind. Grund dafür ist, dass man die in Frage kommenden Delikte zum Beispiel als Anwalt jederzeit nachschlagen kann und wahrscheinlich um sicherzugehen auch sollte. Liege ich damit richtig? Ich würde mich freuen wenn mir jemand diese Bedenken nehmen könnte, sie hemmen meinen Lernenthusiasmus erheblich. Besonders interessiert wäre ich dabei an der Relevanz für den Verteidiger.
Beste Grüße

Verfasst: 13.06.2016, 00:21
von lexlegis
Bei Fällen, wo es auf der Hand liegt (also auch für einen Laien der Sachverhalt klar ist) werden diese Subsumtionsregeln nicht derart akribisch angewandt.

Bei Streitfällen jedoch (Sachbegriff des § 127 StGB; Reisepass, Fahrkarte oder doch Urkunde nach § 74 Abs 1 Z 7 StGB) muss eine genaue Subsumtion und demnach eine genaue Erklärung der Begriffe erfolgen.

Beim Anfang des Studiums muss man mit einer solchen „Aufdröselung“ aller Begriffe leben.

Später werden viele Streitfälle behandelt. Wer in der Lage ist einen komplexen Fall zu lösen, dürfte natürlich auch in der Lage sein einen einfachen Fall zu lösen.

Auswendig lernen würde ich keinen Gesetzestext. Die meisten prägen sich mit der Zeit sowieso ein (learning by doing). WICHTIG ist, dass Sie die Basics beherrschen und wissen, wo Sie nachsehen müssen.

Viel Erfolg beim Studium!

Verfasst: 13.06.2016, 15:52
von in dubio
Vielen Dank für die Antwort!